Legalisierung:Cannabis-Gesetz im Bundesrat: Senat noch nicht einig

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Ein Mann hält einen Joint in der Hand. (Foto: Fabian Sommer/dpa/Illustration)

Am Freitag wird im Bundesrat über das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis abgestimmt. Der Berliner Senat ist sich aber noch nicht einig. CDU und SPD suchen weiter nach einer gemeinsamen Position.

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Berlin (dpa/bb) - Einen Tag vor der Abstimmung im Bundesrat über das von der Ampel-Regierung geplante Cannabis-Gesetz ist die Haltung des Berliner Senats noch unklar. Das räumte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Donnerstag ein, als er im Landesparlament gefragt wurde, wie Berlin abstimmen werde. SPD und CDU haben sich bisher nicht einigen können, Wegner hofft aber weiter, den Koalitionspartner auf seine Seite zu ziehen: „Solange es im Senat keine Einigkeit gibt, gilt das Prinzip, dass wir uns enthalten werden. Wir sind aber auf einem sehr, sehr guten Weg, hier zu gemeinsamen Lösungen zu kommen“, sagte er. Die Beratungen darüber sollen fortgesetzt werden.

„Am Ende des Tages wird Berlin gemeinsam abstimmen, und das besprechen wir gerade, wie wir das machen“, sagte Wegner. Die CDU sieht das neue Cannabis-Gesetz kritisch und will nicht zustimmen. Auch Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte mehrfach Zweifel geäußert, etwa am Mittwoch im Rechtsausschuss des Parlaments. „Ich kann nur hoffen, dass dieses Gesetz - zumindest in der jetzigen Form - am 1. April nicht in Kraft treten wird“, sagte sie. Sonst werde es die Justiz lahmlegen.

Die Ampel-Koalition will den Besitz und Anbau kleinerer Mengen Cannabis ab 1. April bundesweit straffrei stellen. Dies geht den Plänen zufolge mit einer Amnestie für diejenigen einher, die wegen Cannabis-Besitz in solchen Mengen derzeit noch strafrechtlich verfolgt werden. Ihre Verfahren müssten gesichtet und dabei geprüft werden, ob Strafen zu erlassen oder abzumildern sind und neue Gesamtstrafen von den Gerichten gebildet werden müssen. In Berlin müssten nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 3500 Verfahren einzeln durchgesehen werden.

© dpa-infocom, dpa:240321-99-418709/2

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