Prozess gegen Ex-BayernLB-Vorstand Gribkowsky:Gier ohne Grenzen

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Bestechlichkeit und Untreue will die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky nachweisen. Die Linie zwischen fehlendem Anstand und kriminellem Missstand ist in solchen Fällen aber unscharf - das sicherste Element der Anklage ist deshalb ein ganz anderes.

Hans Leyendecker

Viele Details aus dem Verfahren gegen den früheren Bankmanager Gerhard Gribkowsky, die nun vor Gericht ausgebreitet wurden, illustrieren die Geldgier, Habgier, Raffgier in unseren Tagen. "Jedem das Seine, mir das Meiste" ist offenbar nicht nur eine Redensart. Sogar der erfahrene Vorsitzende Richter Peter Noll staunte, wie in der Glitzer- und Wahnwelt der Formel 1 die Zahlen durcheinanderpurzeln. Aus Millionen wurden Milliarden - oder war es umgekehrt? Egal, illegal, alles egal?

Im Prozess gegen Ex-BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky hat Formel-1-Chef Bernie Ecclestone vor dem Landgericht München ausgesagt. Auch nach seiner Aussage sind aber noch viele Details unklar. (Foto: dpa)

Es gibt Formen der unverfrorenen Bereicherung, bei denen die Linie zwischen fehlendem Anstand und kriminellem Missstand nicht mehr zu erkennen ist. Aber die Richter haben nicht über die allgemeine Geschäftsmoral und Formen der unverfrorenen Bereicherung zu urteilen, sondern über eine Anklage mit den Vorwürfen der Bestechlichkeit, der Untreue und der Steuerhinterziehung. Es geht um Feinheiten aus der Wirtschaftskriminalität wie dem Erfordernis einer Unrechtsvereinbarung und der angeblichen Amtsträgerschaft des Angeklagten.

Die Anklage hat einen stabilen Sockel, der (bei aller Unschuldsvermutung) vermutlich tragen wird, und sie hat Aufbauten, die nach dem bisherigen Prozessverlauf ein bisschen wackelig sind.

Der Sockel: Das ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Der deutsche Staatsbürger Gribkowsky hat dem deutschen Fiskus seinen Millionenschatz verschwiegen und etliche Millionen Steuern zu wenig gezahlt. Er könnte versuchen, dafür Steuerberater verantwortlich zu machen, aber die bislang bekannte Aktenlage lässt an guten Erfolgsaussichten einer solchen Verteidigung zweifeln. Steuerhinterziehung in beträchtlicher Millionenhöhe führt nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und nach Münchner Praxis in die Haft. Und das nicht zu knapp.

Anders ist es mit den Vorwürfen der Untreue und der Bestechlichkeit. Klassische Bestechung und klassische Untreue werden nicht leicht zu beweisen sein. Die Strafverfolger werfen Gribkowsky vor, beim Verkauf der Formel-1-Anteile "freihändig" entschieden und die von dem damaligen Kaufinteressenten CVC angebotenen Bedingungen fast vorbehaltlos akzeptiert zu haben.

Der Verkauf der Formel-1-Anteile galt damals als "Gottesgeschenk"

Weder habe er nach dem Angebot von CVC weitere Offerten eingeholt, noch habe er den Kaufpreis intern oder extern bewerten lassen. Potentielle Bieter seien von vornherein ausgeschaltet worden. Ohne Not habe er Nebenabreden durchgedrückt, wie etwa Zahlungen an Ecclestone und die Familienstiftung "Bambino" in Höhe von insgesamt 66 Millionen Dollar durch die Landesbank - und heimlich dann 44 Millionen Dollar von Ecclestone und der Stiftung kassiert.

Es ist bislang schwer nachvollziehbar, dass die Landesbank einen anderen Käufer hätte finden können - zumindest keinen, der mehr als CVC für die Formel-1-Anteile gezahlt hätte. Der Verkauf galt damals als "Gottesgeschenk", wie es ein Zeuge ausdrückte. Andere potentielle Käufer waren nicht in Sicht. Waren die Zahlungen an Ecclestone für Hilfe beim Verkauf wirklich unüblich?

Weil die Landesbank staatlich ist, soll Gribkowsky Amtsträger gewesen sein, was - im Fall einer Verurteilung - zu einem höheren Strafmaß führen würde. Aber die einschlägige Literatur ist widersprüchlich, was die Amtsträgerschaft bei Mitarbeitern von Sparkassen und Landesbanken angeht. Die Rechtsprechung sieht die Dinge sehr differenziert.

Der Zeuge Bernie Ecclestone, gegen den die Münchner wegen Verdachts der Bestechung ermitteln, hat in den vergangenen Tagen zumindest bewiesen, dass er manchmal sehr charmant sein kann. Das ist das Beste, was sich über seine oft verschwommenen Aussagen sagen lässt.

Andererseits ist er es nicht gewohnt, in Gerichtssälen seine Zeit zu verbringen. Auch hätte er als Beschuldigter zu entscheidenden Punkten die Aussage verweigern oder sich per Video aus London zuschalten lassen können. Bernie Ecclestone ist dennoch gekommen. Sein Erscheinen zeigt entweder, wie ernst er den Fall nimmt oder wie sicher er sich ist, dass er nicht wegen Bestechung drankommen wird. Jetzt geht die Reise für alle Prozessbeteiligten erst richtig los.

© SZ vom 11.11.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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