Finanzen kompakt:Hedgefonds im Visier von Brüssels

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Grenzen auch für die Vergütung von Hedgefonds-Manager: Die EU-Ratspräsidentschaft ergänzt einen Gesetzesentwurf. Und Bankkunden siegen vor Gericht. Das Wichtigste in Kürze.

Die EU will jetzt auch Vorschriften zu einer angemessenen Bezahlung von Hedgefonds-Managern machen. Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft ergänzte den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Regulierung der Fonds um Leitlinien zur Managervergütung.

Die EU-Kopmmission will auch die Vergütung von Hedgefonds-Manager begrenzen. (Foto: Foto: ddp)

"Die Mitgliedstaaten sollen von Managern alternativer Investmentfonds eine Vergütungspolitik verlangen, die keinen Anreiz gibt, übermäßige Risiken einzugehen", heißt es in dem neuesten Entwurf, der der Nachrichtenagentur Reuters vorlag. Die zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) hatten bei ihrem Gipfel in Pittsburgh im September beschlossen, den Banken Vorgaben zu Gehalts- und Bonuszahlungen zu machen. Hohe Prämien für den kurzfristigen Geschäftserfolg gelten neben Gesetzeslücken und dem Versagen der Aufsichtsbehörden als eine Ursache der Finanzkrise. Die Hedgefonds-Branche kritisierte den Vorstoß der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft, der bereits mit den anderen Mitgliedstaaten diskutiert ist.

Schätzgebühren unzulässig

Banken dürfen von Privatkunden keine Schätzgebühren bei der Kreditvergabe verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az. I-6 U 17/09).

Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteilige die Kunden unangemessen und sei daher unwirksam, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Damit setzte sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch in zweiter Instanz gegen eine Volksbank durch, die in einem Darlehnsvertrag mit einem Ehepaar eine "Schätzgebühr/Besichtigungsgebühr" von 260 Euro für die Wertermittlung von beliehenen Objekten vereinbart hatte.

Der Düsseldorfer Zivilsenat urteilte, das Geldinstitut könne die Kosten für die Wertermittlung nicht auf die Kunden abwälzen. Die entsprechende Klausel verstoße gegen den Grundsatz, dass Entgelte nur für vertragliche Leistungen verlangt werden dürften. Die Prüfung der vom Kunden angebotenen Sicherheiten, beispielsweise die Schätzung und Besichtigung einer Immobilie, erfolge aber nur im Interesse der Bank. Ein Geldinstitut sei nämlich nicht verpflichtet, die Gründe für die Bewilligung eines Kredits offen zu legen. Zudem habe das Ehepaar im vorliegenden Fall vor Vertragsabschluss der Bank ein Gutachten zum Wert des beliehenen Objekts übersandt, das im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erstellt worden sei. Die Bank hatte dennoch 260 Euro für die eigene Wertermittlung verlangt. Die Revision ließ das Gericht nicht zu.

Finanzspritze vorerst genehmigt

Die EU-Kommission hat eine Finanzspritze von rund sechs Milliarden Euro für die Hypo Real Estate vorläufig gebilligt. Gleichzeitig sei aber die seit Mai laufende Untersuchung des Rettungspakets für das angeschlagene Kreditinstitut ausgeweitet worden, teilte die EU-Kommission mit. Grund dafür sei die zusätzliche Unterstützung Deutschlands für die Bank.

Einen Termin zum Abschluss der Untersuchung gibt es bisher nicht. Die HRE war vor einem Jahr wegen der Finanzkrise in eine massive Schieflage geraten und ist inzwischen verstaatlicht worden. Neben einer Kapitalerhöhung im Umfang von drei Milliarden Euro, mit der der Bund seinen Anteil an der Bank auf 90 Prozent erhöhte, wurde am 4. November eine weitere Finanzspritze von drei Milliarden Euro angekündigt. Die HRE wurde zudem durch überwiegend staatliche Bürgschaften von rund 100 Milliarden Euro abgesichert.

Rote Zahlen bei der US-Einlagensicherung

Die Quelle versiegt: Angesichts einer Flut von Regionalbank-Pleiten in den USA geht der staatlichen Einlagensicherung (FDIC) das Geld aus. Damit die Einrichtung zum Schutz der Sparer nicht selbst pleitegeht, müssen Amerikas Banken ihre Versicherungsbeiträge nun auf drei Jahre im Voraus zahlen.

Die ungewöhnliche Notmaßnahme soll rund 45 Milliarden Dollar (30 Milliarden Euro) in die Kassen der FDIC spülen. Allein im laufenden Jahr gingen schon 120 meist kleinere und mittlere Institute im Zuge der Finanzkrise in die Knie. Weitere Zusammenbrüche werden täglich erwartet. Die Vorauszahlung belastet die gefährdeten Institute zusätzlich.

Der Verwaltungsrat der FDIC beschloss daher, besonders angeschlagene Häuser verschonen zu können. Durch die Pleitewelle rutschte die staatliche Einlagensicherung erstmals in ihrer Geschichte selbst in die roten Zahlen. Zwar fand die Organisation in den allermeisten Fällen bisher andere Banken als Käufer der gescheiterten Häuser, sie blieb aber oftmals dennoch auf Ausfällen sitzen. Die FDIC sichert in den USA je Konto Einlagen bis zu 250.000 Dollar ab. Experten rechnen mit vielen weiteren Ausfällen unter den noch fast 8200 versicherten Banken. Zur Jahresmitte standen mehr als 400 von ihnen als gefährdet eingeschätzte Institute auf der "roten Liste" der FDIC. Für die Jahre 2009 bis 2013 befürchtet die FDIC durch die Pleitewelle Kosten von rund 100 Milliarden Dollar. Die Banken müssen die zunächst einmalige Vorauszahlung zum Ende dieses Jahres leisten.

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