Schwerin:Neubewertung der Corona-Lage nächste Woche im Kabinett

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Stefanie Drese (SPD), die Sozial- und Gesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Die Landesregierung hat nach dem Corona-Hotspot-Beschluss des Landtags für ganz Mecklenburg-Vorpommern die Fortsetzung der aktuell geltenden Schutzmaßnahmen...

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Schwerin (dpa/mv) - Die Landesregierung hat nach dem Corona-Hotspot-Beschluss des Landtags für ganz Mecklenburg-Vorpommern die Fortsetzung der aktuell geltenden Schutzmaßnahmen beschlossen. Damit bleiben zum Beispiel 3G in Gaststätten, Hotels, Kinos und Theatern, 2G plus in Clubs und Diskotheken sowie die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen vorerst landesweit erhalten.

Doch schon am kommenden Dienstag soll die Lage erneut bewertet werden. „Die Landesregierung wird in ihrer Sitzung am 5. April darüber beraten, ob Veränderungen bei den Schutzmaßnahmen, zum Beispiel bei den 3G-Regeln, vorgenommen werden“, kündigte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag an.

Vor allem Hotellerie und Gastronomie fordern mit Blick auf das nahende Ostergeschäft ein rasches Ende der Testpflichten. Ein Grund: Der Konkurrent Schleswig-Holstein verzichtet schon jetzt darauf.

In den letzten Tagen sind die Sieben-Tage-Inzidenzen in Mecklenburg-Vorpommern auf hohem Niveau leicht gesunken. Sie sind aber immer noch die höchsten bundesweit. Das führe zu einer starken Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems und in Teilen zu einer Überlastung, betonte Drese. „Wir handeln, da es die Situation in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erfordert. Wir wollen die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belasten durch den Wegfall aller Schutzmaßnahmen.“

Allerdings droht juristischer Streit. Die FDP-Landtagsfraktion beschloss am Dienstag, rechtlich gegen den Landtagsbeschluss der vergangenen Woche vorzugehen. Der Beschluss ist die Grundlage für die Verlängerung der landesweit geltenden Schutzmaßnahmen, zu dem auch das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern gehört. Neben der FDP hält auch die AfD-Fraktion den Landtagsbeschluss für rechtswidrig und prüft, ob sie dagegen vorgeht.

Wie Drese sagte, benötigen Corona-Infizierte ab sofort keinen Bescheid vom Gesundheitsamt mehr für den Nachweis ihrer Isolationszeit. „Es genügt der PCR-Labornachweis“, sagte sie. Dieser sei Beleg für den Beginn der Isolation und auf dieser Grundlage könne später auch die Ausstellung des digitalen Genesenen-Zertifikates beantragt werden. Mit diesem Schritt sollen die Gesundheitsämter entlastet werden.

Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen und dem Abzug der Bundeswehr-Helfer kommen die Gesundheitsämter im Nordosten nicht mehr hinterher, Infektionsnachweise auszustellen. Nach Worten von Drese sind inzwischen auch Helfer von Wohlfahrtsorganisationen in andere Tätigkeiten gewechselt.

© dpa-infocom, dpa:220329-99-711660/3

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