Paris 2024:Russische Paralympics-Teilnahme wird neu geprüft

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Friedhelm Julius Beucher ist Präsident des Deutschen Behindertensportverbands. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Eigentlich hat das IPC sich schon entschieden, dass russische und belarussische Athleten an den Paralympics teilnehmen dürfen. Doch nicht nur für den deutschen Verbandschef gibt es noch Fragen.

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Düsseldorf (dpa) - Die Zulassung russischer und belarussischer Athleten unter neutraler Flagge bei den Paralympics 2024 in Paris wird wieder auf den Prüfstand gestellt.

„Es sind Vorgänge bekannt geworden“, sagte Friedhelm Julius Beucher, der Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes, der Deutschen Presse-Agentur: „Es muss verifiziert werden, unter welchen Bedingungen Russland bei der Abstimmung in Bahrain möglicherweise Nationen für diese Position gewonnen hat. Deshalb wird es Anfang März eine außerordentliche Konferenz des europäischen paralympischen Komitees geben, deren Einberufung wir unterstützt haben.“

Laut Beucher „soll es Schriftstücke geben und auch entsprechende Bilder. Das habe ich bisher nur gehört. Das muss aber alles ordentlich geprüft werden. Und gegebenenfalls muss auch die Entscheidung neu bewertet werden. Denn wenn sich das bewahrheitet, kann man nicht zur Tagesordnung übergehen.“

Zudem gebe es „weitere Fragen“, erklärte Beucher, nachdem das Internationale Paralympische Komitee Ende September mit knapper Mehrheit entschieden hatte, die Athleten trotz des Krieges in der Ukraine unter neutraler Flagge starten lassen zu wollen. „Das IPC hat bis heute nicht beantwortet, was die Kriterien sind“, sagte Beucher: „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man als Russe oder Belarusse aktuell neutral sein kann.“

Hinzu komme die Frage, wie sichergestellt werde, dass es dort ordentliche Dopingkontrollen gebe, sagte Beucher: „Da geht es auch um die Fairness zu unseren Athleten, die sich konsequent Tests stellen müssen, was gut ist. Aber da kann man bei anderen nicht sagen: Die konnten eben keine machen. Wenn ein Athlet nicht ausreichend Tests absolviert hat, um nachzuweisen, dass er dopingfrei ist, sind Konsequenzen daraus zu ziehen. Und da darf es keine Ausnahmeregelung geben.“

© dpa-infocom, dpa:231127-99-87828/3

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