Gießen (dpa/lhe) - Der Landkreis Marburg-Biedenkopf darf einem Gerichtsbeschluss zufolge einem You-Tuber Filmaufnahmen während der öffentlichen Sitzungen des Kreistages nicht verbieten. Das Verwaltungsgericht Gießen gab mit seinem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom Donnerstag (Az.: 8 L 1040/22) einem Eilantrag eines Kreistagsmitglieds und Betreibers eines You-Tube-Kanals statt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Der Lokalpolitiker ist den Angaben zufolge der Ansicht, dass nicht nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk und etablierte Medien filmen dürften - sondern dieses Recht auch You-Tube-Kanälen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten zustehe. Dem folgte das Gericht, zumal die Hauptsatzung des Kreises Filmaufnahmen der Medien allgemein ausdrücklich erlaube. Ein selektives Filmverbot nur für bestimmte Medienvertreter sei daher rechtswidrig, befanden die Richter.
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