Bamberg:Nach Geiselnahme mit Schere: 26-Jähriger muss in Psychiatrie

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„Justizbehörden Bamberg“ steht an der Außenfassade am Landgericht Bamberg. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild)

Nach einer Geiselnahme mit drei Verletzten in Haßfurt muss der 26-jährige Angeklagte in eine Psychiatrie. Derzeit sei nicht garantiert, dass der Angeklagte...

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Bamberg (dpa/lby) - Nach einer Geiselnahme mit drei Verletzten in Haßfurt muss der 26-jährige Angeklagte in eine Psychiatrie. Derzeit sei nicht garantiert, dass der Angeklagte nicht noch mal eine ähnliche Tat begehen werde, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch vor dem Landgericht Bamberg. Der Deutsche hatte fünf Menschen in einer Wohnung festgehalten und gedroht, sie mit einer Haushaltsschere zu erstechen. Der Mann hatte während der Tat unter Wahnvorstellungen und Halluzination gelitten und ist deshalb dem Gericht zufolge nicht schuldfähig.

Der 26-Jährige hielt am 15. Januar fünf Menschen, darunter seine Mutter und beide Geschwister, in einer Erdgeschosswohnung im unterfränkischen Haßfurt fest. Sollten sie die Wohnung verlassen, werde er sie mit einer Schere erstechen, so die Drohung. Nach etwa einer Stunde war es der Schwester gelungen, die Polizei zu rufen. Beim Eintreffen sollen den Beamten zufolge vier Menschen am Fenster gestanden und panisch um Hilfe geschrien haben.

Nachdem sich zwei Polizisten Zutritt zur Wohnung verschafft hatten, konnten die vier fliehen. Der Angeklagte packte daraufhin die Freundin seines Bruders von hinten und umklammerte mit einer Hand ihren Hals. Mit der anderen Hand hielt er die Schere abwechselnd an den Hals und Kopf und drohte die Frau umzubringen, falls sich die Polizisten nähern würden.

Nach etwa einer Dreiviertelstunde holte der Angeklagte zu einer Stichbewegung mit der Schere in Richtung Kopf der Frau aus. Die Polizisten ergriffen daraufhin den 26-Jährigen. Beim Gerangel verletzten sich die zwei Beamten leicht. Die Geisel erlitt wegen der andauernden Todesangst einen Nervenzusammenbruch und musste in ein Krankenhaus.

Das Szenario wurde von einer Körperkamera, einer sogenannten Bodycam, eines Polizisten festgehalten. Auf den Aufnahmen waren die Bedrohungen und Verfolgungsfantasien des Angeklagten zu hören. Laut Richter bestand eine erhebliche „Gefahrensituation“.

Die Untersuchungshaft verbrachte der 26-Jährige im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Einem Gutachten der Klinik zufolge, das der Richter in seinem Urteilsspruch erwähnte, gehe derzeit keine Bedrohung vom Angeklagten aus. Er selbst halte sich nicht für krank.

Ein weiterer Sachverständiger sah hingegen eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für ähnliche Straftaten durch den Angeklagten. Der 26-Jährige hätte im Gespräch keine Einsicht zum Unrecht der Taten erkennen können. Dies sei krankheitsbedingt und könne dem jungen Mann nicht vorgeworfen werden.

Unter anderem auf diesem Gutachten beruhend entschied sich das Gericht für eine Unterbringung in der Psychiatrie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.

Wie lange der 26-Jährige in der Klinik bleiben muss, hängt davon ab, ob er Einsicht für die gefährlichen Taten entwickelt - wenn nicht, sei ein dauerhafter Aufenthalt denkbar, sagte der Richter.

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