Urteile - Oldenburg:Gericht: Auslieferung Onischtschenkos an Ukraine unzulässig

Deutschland
Der ukrainische Reiter Alexander Onischtschenko auf dem Pferd "Valentino Velvet" . Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Oldenburg (dpa/lni) - Nach rund sechs Monaten Auslieferungshaft ist der ukrainische Millionär Alexander Onischtschenko wieder ein freier Mann. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) entschied am Mittwoch, dass seine Auslieferung an die Ukraine unzulässig ist. Zugleich wurde der Auslieferungshaftbefehl aufgehoben. (Az.: 1 Ausl 29/18)

Es könne zwar gegenwärtig nicht festgestellt werden, dass die Strafverfolgung in der Ukraine aus politischen Motiven erfolge. Eine Auslieferung sei aber unzulässig, da es konkrete Anhaltspunkte gebe, nach denen verbindliche völkerrechtliche Mindeststandards nicht gewahrt seien, begründete das Gericht seine Entscheidung.

So sei zu erwarten, dass die Haftbedingungen im Untersuchungsgefängnis Kiew, in dem der Ukrainer nach einer Mitteilung des ukrainischen Gerichts nach einer Auslieferung untergebracht werden sollte, nicht den Erfordernissen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprechen.

Onischtschenko wird in seiner Heimat Korruption vorgeworfen. Der Ex-Parlamentsabgeordnete, Reitsportler und Ex-Olympiateilnehmer war am 28. November 2019 im niedersächsischen Achim (Kreis Verden) aufgrund des Auslieferungsersuchens der Ukraine verhaftet worden.

Onischtschenkos Anwalt betonte, das OLG habe sich überzeugen lassen, dass es konkrete Anhaltspunkte gebe, dass der Verfolgte durch die Auslieferung der Folter, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung beziehungsweise Strafe ausgesetzt würde.

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