Abgeordnetenhaus - Berlin:Experten regen Verfassungsänderung für Notparlament an

Abgeordnetenhaus
Das Berliner Abgeordnetenhaus. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - In die Debatte um ein Berliner Notparlament in Corona-Zeiten kommt womöglich Bewegung. In einem Gutachten stellt der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses klar, dass die Verfassung geändert werden muss, um die Beschlussfähigkeit des Parlaments auch dann sicherzustellen, wenn viele Mitglieder an dem neuartigen Coronavirus erkranken sollten.

Konkret schlagen die Juristen in ihrer Ausarbeitung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, die Streichung von Artikel 43, Absatz 1 der Landesverfassung vor. Dort steht, dass "mehr als die Hälfte" der Abgeordneten im Plenum anwesend sein muss, damit die Abstimmungen und Beschlüsse dort gültig sind. Dann könnten in der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses Regelungen getroffen werden, ab wann das hohe Haus beschlussfähig ist. Das könnte etwa gelten, wenn mehr als ein Viertel der Abgeordneten anwesend ist - so ist es jetzt zeitlich befristet im Bundestag, geplant zudem im Brandenburger Landtag.

Die Alternative, nämlich die Verfassung selbst um eine Regelung für ein Notparlament zu ergänzen, halten die Parlamentsjuristen dem Gutachten zufolge für machbar, aber rechtlich problematisch. Gleichwohl könnte es am Ende auf eine solche Ergänzung der Verfassung hinauslaufen.

Denn nach dpa-Informationen gibt es fraktionsübergreifend Vorbehalte, Artikel 43, Absatz 1 einfach zu streichen. Noch bestehe in der Frage erheblicher Gesprächsbedarf, hieß es. Nach Vorlage des Gutachtens sei aber nun allen Fraktionen klar, dass Berlin um eine Verfassungsänderung nicht herumkomme. Dafür ist eine Zwei-Drittel- Mehrheit erforderlich. Angestrebt wird ein noch breiterer Konsens.

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