Köln (dpa) - Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Uber X spielt für Kunden eine ähnliche Rolle wie Taxifahrten. Der Service kann damit eine Konkurrenz für alteingesessene Taxiunternehmer sein, zumal Uber-Mietwagen billiger sind als die Wettbewerber mit dem leuchtend gelben Schild auf dem Dach.
Dienstleistungen:Gericht untersagt Uber in Deutschland wichtigsten Fahrdienst
Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des...
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