Illegale Uploads:Youtube muss nur die Anschrift rausrücken

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Youtube muss nicht alle Daten über Nutzer weitergeben, die von einem Rechteinhaber eines illegalen Uploads verdächtigt werden. (Foto: Robyn Beck/AFP)

Constantin-Film wollte an E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Personen kommen, die Filme illegal auf der Plattform hochgeladen hatten. Der Bundesgerichtshof sieht dafür aber keinen Grund.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Eine Klage gegen Youtube sollte der Filmindustrie wirksamere Instrumente im Kampf gegen illegale Uploads verschaffen. Der Filmverleiher Constantin wollte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Video-Plattform einen Anspruch auf Auskunft über Mail- und IP-Adressen der Nutzer durchsetzen. So wollte Constantin gegen die Verletzung seiner Urheberrechte vorgehen. Nun hat der BGH sein Urteil gefällt: Mehr als die Postanschrift muss Youtube nicht rausrücken.

Damit aber dürften Unternehmen wie die Constantin wenig anfangen können. Wer illegal Filme hochlädt, gibt selten seine korrekte Anschrift an, sondern eher - wie im verhandelten Fall - einen falschen Namen und eine Fantasieadresse. Die Anwälte von Constantin-Film pochten deshalb darauf, dass die einschlägigen Vorschriften ihnen doch auch Zugriff auf weitere Daten gewähren müssten, mit denen sie die Verdächtigen aufspüren können. Im deutschen Urhebergesetz bezieht sich der Auskunftsanspruch allerdings nur auf "Name und Anschrift", in der einschlägigen EU-Richtlinie ist von "Namen und Adressen" die Rede. Der BGH rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Frage an.

Das EuGH-Urteil vom Juli gab das vor, was der BGH nun nachgezeichnet hat: Es besteht kein Anspruch auf Mail- oder IP-Adressen oder Telefonnummern, sondern lediglich darauf, dass Youtube die altmodische Postadresse übermittelt. Womit die Auskunftsklagen weitgehend ins Leere gehen. "Die Entscheidung des EuGH ist für uns bindend", sagte der Senatsvorsitzende Thomas Koch bei der Urteilsverkündung.

Deutsche Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie könnte Abhilfe schaffen

Allerdings greifen Unternehmen in der Praxis inzwischen auf andere Instrumente zurück, um gegen illegale Uploads vorzugehen. Google hat für Youtube ein Content-ID-System entwickelt, eine Art Datenbank, in der die Medienkonzerne ihre Dateien für den Abgleich auf Youtube abspeichern. Hochgeladene Filme können dann entweder geblockt oder zu Geld gemacht werden, indem der Rechteinhaber Werbung schaltet. Viele Medienkonzerne haben ohnehin Lizenzvereinbarungen mit Youtube geschlossen, wie ein Youtube-Anwalt am Rande der Verhandlung im Oktober erläutert hatte. Über so eine Lizenz profitieren die Produzenten sogar finanziell von den Uploads, und Youtube bleibt als Plattform attraktiv.

Derzeit wird der Schutz der Urheber zudem neu aufgestellt. Das Bundesjustizministerium hat vor einigen Wochen einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem mehrere EU-Urheberrechts-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Teil der Reform ist auch eine wirksamere Haftung von Plattformen wie Youtube. Entweder müssen diese demnach Lizenzen für die hochgeladenen Filme und Lieder kaufen - oder dafür sorgen, dass sie von ihrer Plattform verschwinden.

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