Cybersicherheit:BND könnte Lizenz zum "Hack back" bekommen

BND

Turnhallen für King Kong – so beschrieb einmal ein Architekturkritiker das Innere der neuen Berliner BND-Zentrale. Bislang beherbergt das Gebäude eine Behörde, der das Grundgesetz enge Grenzen setzt.

(Foto: Regina Schmeken)
  • Der BND hat bislang keinerlei sogenannte Exekutivbefugnisse. Das heißt, die Spione dürfen nie mit Gewalt eingreifen.
  • Das soll sich bei Cyberangriffen ändern: Die Bundesregierung will gegnerische Computerserver zerstören lassen, um digitale Angreifer zu stoppen.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke, Berlin

Die neue Zentrale des Auslandsgeheimdienstes, des BND, ragt in die Höhe wie eine Festung. Fenster wie Schießscharten erheben sich über der Chausseestraße in Berlin-Mitte, eine Seite des Gebäudes ist so lang wie ein ICE. In den Grundriss würde achtmal der Reichstag hineinpassen, die Lichthöfe im Innern des Baus beschrieb ein Architekturkritiker als Turnhallen für King Kong. Doch drinnen in dieser neuen Behausung wohnt ein Riese, der bislang ausgesprochen zahm ist.

Der Bundesnachrichtendienst darf draußen in der Welt nur die Rolle des stillen Beobachters spielen, anders als seine amerikanischen Kollegen von der CIA. Der BND darf nur lauschen, spähen, sich Notizen machen über das, was er an Erkenntnissen aufschnappt. Niemals dürfen seine Spione mit Gewalt eingreifen. Egal wie brenzlig eine Situation ist. So will es das Grundgesetz: Der Dienst hat keinerlei sogenannte Exekutivbefugnisse, das ist eine Lehre gewesen aus der Terrorherrschaft der Nazis. Verfassungsrechtler sprechen vom Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst.

Zumindest war es bisher so. Im März des vergangenen Jahres lud das Kanzleramt zu einer Sitzung des Bundessicherheitsrates. Das geheim tagende Gremium ist zuständig, wenn es um sensible Rüstungsexporte geht, aber auch um große strategische Fragen. Unter dem Vorsitz von Kanzlerin Angela Merkel wurde debattiert, wie sich Deutschland im Cyberzeitalter verteidigen könne. Etwa wenn das Stromnetz angegriffen werden sollte wie in Marc Elsbergs Roman "Blackout". Oder wenn wieder Hacker in die Systeme des Bundestages eindringen. Die Runde entschied, man dürfe nicht schutzlos sein. Man brauche, jedenfalls als Ultima Ratio, auch die Fähigkeit zum Gegenschlag.

Lizenz zum Schießen

Seither geht es um einen echten Paradigmenwechsel. Die Bundesregierung will gegnerische Computerserver zerstören lassen, um Angreifer zu stoppen. Entschieden ist bisher nichts, zu den wichtigen Fragen gehört noch, welcher Behörde man die heikle Aufgabe für den "Hack back" anvertrauen sollte, wie solche Cyberoperationen genannt werden. Für den BND aber spricht, dass er bereits seit Jahren eigene Hacker beschäftigt. Viel deutet darauf hin, dass der BND bald erstmals in seiner mehr als 60-jährigen Geschichte die Lizenz zum Schießen bekommt. Zwar nur im virtuellen Raum, nicht mit Pistolen, sondern nur mit deren digitalem Äquivalent, mit Cyberwaffen. Im Extremfall aber dürfte der BND dann auch so weit gehen, dass beim Gegner die Lichter ausgehen oder ein Server anfängt zu qualmen.

Die 2013 gegründete BND-Unterabteilung T 4 ist zuständig für das Eindringen in fremde Handys, Laptops und Netze. Geübt werden müsste also nicht mehr. Zudem könnte der BND bei einem Gegenschlag auch vom Ausland aus operieren. Als Plus gilt auch, dass die Truppe sich weltweit gut auskennt: Bei Cyber-Gegenschlägen ist das Risiko groß, dass man nicht nur das eigentliche Ziel zerstört - sondern dass es wie bei Bombenangriffen auch zu sogenannten Kollateralschäden kommt.

Ursprünglich galt ein ehrgeiziger Zeitplan für die digitale Aufrüstung, eine schnelle weitere Sitzung des Bundessicherheitsrats, die Ausarbeitung detaillierter gesetzlicher Vorschriften und eine intensive Debatte bei den Koalitionsverhandlungen. Der "Hack back" sollte schnell in neue Gesetze gegossen werden. Obwohl Innenministerium, Kanzleramt und zahlreiche andere Stellen seit Monaten über das Vorhaben beraten, ging es zuletzt aber nur langsam voran. In der Regierung wird dies mit juristischen und politischen Schwierigkeiten begründet, man wolle bei dem heiklen Thema dem Parlament eine sorgsam durchdachte Lösung vorlegen.

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