Studium der BWL:Betriebsrat? Nie gehört

Erstsemester in Mainz

Studenten sitzen in einem Hörsaal der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz.

(Foto: dpa)
  • Mitbestimmung in Betrieben kommt auf dem Stundenplan von BWL-Studenten kaum vor, zeigt eine aktuelle Studie.
  • Die Autoren haben dafür Dutzende Studiengänge an 25 deutschen Hochschulen analysiert.

Von Philipp Nowotny und Johann Osel

Das Fazit der Forscher ist ernüchternd: Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern präge die Unternehmenskultur und viele Entscheidungen im Alltag in Betrieben - in der Ausbildung angehender Manager komme sie aber kaum vor. Konkret: in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen, wo Firmen künftiges Führungspersonal rekrutieren.

Das zeigt eine Analyse, die an der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt entstanden ist. Martin Allespach und Brigita Dusse haben Dutzende Studiengänge an 25 Hochschulen analysiert, darunter die zehn größten Universitäten. Die Studie, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, wurde von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gefördert und soll demnächst in deren Zeitschrift erscheinen.

Betriebsrat, Betriebsverfassung, kollektives Arbeitsrecht - auf solche Themen haben die Autoren die Studiengänge geprüft. So ordnen sie Präsenz und Umfang der Thematik einzelnen Kategorien zu, eine heißt "blinder Fleck". Mehr als die Hälfte der untersuchten Fälle gehört dazu; Mitbestimmung werde zwar "nicht völlig ausgeklammert", sei aber auch kein "grundsätzlicher Bestandteil" der Lehrpläne. Eine Behandlung im Zusammenhang mit Personalmanagement laufe zudem in der Regel über freiwillige Seminare. Mitunter werde Mitbestimmung "als Rahmenbedingung" thematisiert, mit der sich das Management eben "zu arrangieren hat". Und gelegentlich würde sie gar ausdrücklich "als Störfaktor dargestellt". "Gestalterisch" - im positiven Sinn - mit dem Thema umgegangen wird laut Analyse in weniger als zehn der untersuchten Studienangebote.

Barbara E. Weißenberger, Vorsitzende des Verbands der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft, räumt auf SZ-Anfrage ein: Das Thema ist tatsächlich kein "grundsätzlicher Bestandteil" der Lehrpläne. Einen Nachteil erkennt sie darin nicht. "Ich könnte plakativ sagen: Die Ergebnisse zeigen, dass wir in der BWL nicht in den Denkmustern der 50er- und 60er-Jahre verhaftet sind. Die BWL berücksichtigt den Komplex ,Teilhabe' heute in einem ganzheitlichen Zusammenhang." Das Fach beschäftige sich sehr intensiv mit sozialer Verantwortung, Unternehmensethik und Gleichberechtigung. "Wenn ich mit meinen Studenten über Unternehmenssteuerung rede, dann natürlich auch über Mitbestimmung", sagt die Düsseldorfer Professorin. "Was ich und meine Kollegen nicht machen: Vorlesungen oder Module anzubieten, die den Titel ,Mitbestimmung' tragen. Es ist eben nur ein Element unter vielen."

Die gesetzliche Verankerung von Mitbestimmung sei historisch gesehen eine große Leistung, sagt Weißenberger. Den allermeisten Unternehmen sei bewusst, "dass es ohne konstruktives Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr funktioniert." Heute gewinnen aus ihrer Sicht andere Themen an Bedeutung: Macht über Daten, ständige Erreichbarkeit, als Beispiele.

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