Münster:Gericht rügt fehlerhaftes Losverfahren bei Schulplatzvergabe

Münster (dpa/lnw) - Bei den Anmeldeverfahren um begehrte Schulplätze hat das Oberverwaltungsgericht Münster mehr Transparenz angemahnt. So muss eine Gesamtschule in Heiligenhaus einem zunächst angelehnten Jungen aus dem benachbarten Essen in einem wiederholten Losverfahren eine neue Chance auf den gewünschten Schulplatz geben, weil die Richter bei dem Auswahlverfahren erhebliche Fehler festgestellt hatten. Schüler, die bereits an der Schule sind, müssten aber nicht um ihren Platz bangen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Münster (dpa/lnw) - Bei den Anmeldeverfahren um begehrte Schulplätze hat das Oberverwaltungsgericht Münster mehr Transparenz angemahnt. So muss eine Gesamtschule in Heiligenhaus einem zunächst angelehnten Jungen aus dem benachbarten Essen in einem wiederholten Losverfahren eine neue Chance auf den gewünschten Schulplatz geben, weil die Richter bei dem Auswahlverfahren erhebliche Fehler festgestellt hatten. Schüler, die bereits an der Schule sind, müssten aber nicht um ihren Platz bangen.

„Wir haben deutliche Zweifel, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist“, betonte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung am Mittwoch. Die Richter hatten herausgefunden, dass ortsansässige Schüler bevorzugt worden waren, obwohl dies nicht erlaubt ist. Weil das Recht auf Wahlfreiheit bei der Schulform gilt, müssen auch Bewerber jenseits der Stadtgrenze dieselben Chancen haben.

Für die Auswahl bei zu vielen Bewerbern können Schulen verschiedene Kriterien zugrunde legen. So müssen Schulleiter bei Gesamtschulen dafür Sorge tragen, dass leistungsstärkere und -schwächere Schüler gleichmäßig vertreten sind. Auch ob das Geschlechterverhältnis ausgewogen ist, kann zum Kriterium gemacht werden. Auch Losverfahren sind zulässig. Wichtig sei, betonten die Richter, dass Schulleitungen bei etwaigen Widersprüchen und Klagen von abgelehnten Bewerbern, anhand von Schülerdaten nachvollziehbar machten, warum sie so entschieden haben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: