Rechtsextremismus:Ministerium: Teilnahme an Demo kann als Unterricht gelten

Teilnehmer der Demonstration unter dem Motto „Gegen die AfD - Wir schweigen nicht. (Foto: David Young/dpa/Archivbild)

Zuletzt gingen hunderttausende Menschen auf die Straße, um gegen Rechtsextremismus und für die Demokratie zu protestieren. Wäre so eine Demo während der Schulzeit, könnte eine Klasse teilnehmen.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Klassen können während der Schulzeit an Demos teilnehmen. Das stelle „Unterricht in anderer Form“ dar, wenn damit Bildungs- und Erziehungsziele im Sinne des Schulgesetzes verwirklicht würden, stellte das Schulministerium in einem aktuellen Papier für den Landtag klar.

„Die Teilnahme an Veranstaltungen, deren Gegenstand die Grundwerte gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, ist daher im Rahmen einer Schulveranstaltung möglich. Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist zu beachten“, so das Ministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag. Die Fraktion hatte mit Bezug auf die jüngsten Demos gegen Rechtsextremismus und für die Demokratie unter anderem wissen wollen, ob Lehrer bei ihren Schülern für solche Demos werben dürfen.

Die Antwort: Lehrer müssen grundsätzlich ihre Unparteilichkeit wahren. Auch eine Demo, für die sie werben, müsse von §2 des Schulgesetzes gedeckt sein. Dort heißt es: „Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen sowie die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten.“

Die AfD wollte auch wissen, ob Lehrer in diesem Jahr schon Ärger bekommen haben, weil sie zu Demos aufgerufen haben. Laut Schulministerium sind „bisher drei Verdachtsfälle bei den zuständigen Dienststellen bekannt geworden, bei denen geprüft wird, ob gegen die Neutralitätspflichten durch Lehrkräfte verstoßen wurde. Die Sachverhaltsermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.“ Um die Fälle nicht identifizierbar zu machen, nannte das Ministerium in dem Papier keine weiteren Details.

© dpa-infocom, dpa:240324-99-447197/2

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