Gewerkschafts-Kritik an Brief:Ministerium nach Rundschreiben: Lehrer dürfen zu Demos

Schulministerin Dorothee Feller spricht bei einer Pressekonferenz. (Foto: Christoph Reichwein/dpa)

Mitten in die Demos gegen Rechtsextremismus platzt ein Schreiben der Bezirksregierungen zur Neutralitätspflicht von Lehrern. Die Gewerkschaft vermisst Fingerspitzengefühl. Das Ministerium klärt auf.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Lehrer dürfen in ihrer Freizeit zu den aktuellen Demonstrationen gegen Rechtsextremismus gehen - das hat das Schulministerium nach Missverständnissen um ein Schreiben an alle Schulen klargestellt. „In den aktuellen Zeiten wird gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement begrüßt“, so ein Ministeriumssprecher. Zuvor hatten die Bezirksregierungen alle Lehrer schriftlich daran erinnert, dass sie sich politisch neutral verhalten müssen.

Ein Sprecher von Schulministerin Dorothee Feller (CDU) betonte, dass die Rundverfügung mit dem Titel „Beamtenrechtliche Neutralitäts-, Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht in Wahlkampfzeiten“ routinemäßig fünf Monate vor der Europawahl versendet worden sei und nichts mit den aktuellen Geschehnissen zu tun habe. Laut Bildungsgewerkschaft GEW hätten viele Betroffene den Brief aber genauso verstanden: „Der Aufruf zur Mäßigung hat bei Lehrkräften und Schulleitungen zu Verunsicherung geführt, weil gerade jetzt die Mahnung zur Mäßigung mehr als missverständlich ist“, teilte die nordrhein-westfälische GEW-Vorsitzende Ayla Çelik der dpa mit.

Çelik sagte, sie hätte „mehr Fingerspitzengefühl und Sensibilität der Bezirksregierungen oder auch eine Klarstellung der Ministerin erwartet“. Ihr sei klar, dass vor Wahlen eine Erinnerung an die Neutralitätspflicht verschickt werde - „allerdings ist es in der gegenwärtigen Situation mit den großen Demonstrationen keine alltägliche Gemengelage.“

Der Düsseldorfer Regierungspräsident Thomas Schürmann sagte der dpa auf Anfrage: „Die Teilnahme an friedlichen Demonstrationen für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist ein wichtiger und sichtbarer Ausdruck der Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft.“ Trotz des Neutralitätsgebots für Beamtinnen, Beamte und Landesbedienstete im Vorfeld der Europawahlen sei es entscheidend, „deutlich für die demokratischen Grundwerte einzustehen“.

© dpa-infocom, dpa:240203-99-854980/2

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