Altkalen:Gerichtsurteil: Verein darf Waldorfschule einrichten

Lüchow (dpa/mv) - Im Dorf Lüchow in der Nähe von Gnoien (Landkreis Rostock) darf eine Waldorfschule für 33 Schüler eingerichtet werden. Eine Versagung der Betriebsgenehmigung durch das Bildungsministerium war nicht rechtens, teilte das Verwaltungsgericht Schwerin am Montag mit.

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Lüchow (dpa/mv) - Im Dorf Lüchow in der Nähe von Gnoien (Landkreis Rostock) darf eine Waldorfschule für 33 Schüler eingerichtet werden. Eine Versagung der Betriebsgenehmigung durch das Bildungsministerium war nicht rechtens, teilte das Verwaltungsgericht Schwerin am Montag mit.

Der Unterricht in der als Dorfschule geplanten Einrichtung soll laut Gericht in altersgemischten Doppelklassen mit acht bis zwölf Schülern stattfinden und einen kulturellen Mittelpunkt des Dorfes bilden. Die weiterführende Schulausbildung solle im Verbund mit vollausgebauten Waldorfschulen erfolgen. Das Bildungsministerium hatte dem Gericht zufolge das vom Grundgesetz geforderte „besondere pädagogische Interesse“ bei der Einrichtung von Privatschulen verneint und das Vorrangprinzip der öffentlichen Grundschulen verletzt gesehen. Ob das Ministerium Berufung einlegen will, blieb zunächst unklar.

Geklagt hatte ein Verein, der die Waldorfschule in den Räumen der ehemaligen Landschule Lüchow betreiben will. Dieser war im Jahr 2010 die Betriebsgenehmigung wegen Mängeln bei der Qualifizierung der Lehrkräfte entzogen worden. Der Streit führte damals bis zum Bundesverfassungsgericht. Bis auf die Räumlichkeiten hätten die frühere und die nun geplante Schule aber nichts miteinander zu tun, erklärte eine Gerichtssprecherin.

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