Die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern über WhatsApp fällt in Deutschland häufig in eine Grauzone. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, haben manche Bundesländer den Lehrkräften untersagt, dienstliche Nachrichten über den Messengerdienst auszutauschen.
Es gibt jedoch keine einheitliche Linie. Unterdessen lotet zum Beispiel Niedersachsen die Möglichkeiten aus, eine Kommunikation über einen alternativen Kurznachrichtendienst zu ermöglichen, der den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.
Was den Datenschutz angeht, ist WhatsApp umstritten. Der Messengerdienst, der zum Facebook-Konzern gehört, steht vor allem wegen der Übertragung der Adressbuchdaten aus dem Smartphone auf Server in den USA in der Kritik. Etliche Datenschützer sind der Meinung, dass dafür jede Person aus dem Adressbuch des WhatsApp-Nutzers aktiv seine Zustimmung geben müsste. Experten sehen aber auch positive Datenschutz-Aspekte: Die Chats bei WhatsApp seien geradezu vorbildlich Ende-zu-Ende verschlüsselt.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen wünscht sich klarere Anweisungen, die Handreichung des Landes sei zu vage. "Wir raten den Kollegen deutlich von der Nutzung des Mediums ab. Nicht nur aus Datenschutz-, sondern auch aus Arbeitsschutzgründen", hieß es von der Gewerkschaft. Lehrkräfte müssten vor der permanenten Erreichbarkeit sowie dem zeitlichem Druck geschützt werden. Das betrifft aber nicht nur WhatsApp, sondern auch andere Messenger wie Threema, Signal oder Telegram.
Die Situation in einzelnen Bundesländern:
Hamburg
Die Hamburger Schulbehörde hat bisher keine Vorschriften zum Thema Eltern-Chats erlassen. "Im Unterschied zur Kommunikation Lehrer-Schüler, die via WhatsApp untersagt ist, gibt es keine Regelungen bei der Kommunikation Eltern-Lehrer", sagte ein Behördensprecher. "Wir empfehlen insbesondere bei sensiblen Umständen und Informationen das direkte Gespräch oder verschlüsselte Mails."
Bayern
Auch in Bayern sind WhatsApp-Chats zwischen Eltern und Lehrkräften nicht verboten. Es handele sich um eine "Grauzone", sagte eine Sprecherin des bayerischen Kultusministeriums. "Die Nutzung von WhatsApp ist als dienstlicher Informationskanal von Schulen nicht vorgesehen. Privat ist Lehrkräften die Nutzung von Messengerdiensten selbstverständlich erlaubt; es liegt in ihrer Verantwortung, Privates und Dienstliches entsprechend zu trennen." Ein offizielles Verbot bestehe nicht.
Nordrhein-Westfalen
Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es grundsätzlich keine rechtliche Regelung, die Schulen und Lehrkräften ausdrücklich die Verwendung von modernen Kommunikationsmedien wie WhatsApp verbietet - immer vorausgesetzt, dass keine Daten mit Personenbezug verarbeitet werden.
Thüringen
In Thüringen dürfen Lehrkräfte personenbezogene Daten nur verschlüsselt übermitteln, berichtete das Bildungsministerium. Welche Mail- und Messengerkonten dafür verwendet werden sollen, ist nicht vorgeschrieben. WhatsApp werde aber nicht empfohlen, "da dieser Messenger auf das Telefonbuch des Nutzers zugreift und damit auf eine große Menge von Daten", so das Ministerium. "Ein weiterer Nachteil von WhatsApp ist, dass dort in den Verteilern alle Handynummern für alle sichtbar sind." Seien Lehrkräfte und Eltern aber einverstanden, über WhatsApp zu kommunizieren, sei dies auch erlaubt.
Hessen
Lehrkräfte in Hessen dürfen über WhatsApp und andere Messenger überhaupt keine personenbezogenen Daten und Dokumente teilen. "WhatsApp und andere Messenger-Dienste sind datenschutzrechtlich kritisch zu sehen", heißt es aus dem hessischen Kultusministerium. Noten, Krankmeldungen, Adress- und Telefondaten, Hinweise auf Hausaufgaben sowie Feedback zur Lernleistung dürften somit nicht über Messenger-Dienste oder Soziale Netzwerke ausgetauscht werden. Das Ministerium empfiehlt Eltern und Lehrkräften, wenn überhaupt, diese nur sehr eingeschränkt zu nutzen. Es wird dazu geraten, alternativ über eine Lernplattform oder via E-Mail mit den Eltern der Schüler zu kommunizieren. Ob Lehrkräfte darüber hinaus mit Eltern und Schülern über WhatsApp kommunizieren, liege in ihrem persönlichen Ermessen.
Baden-Württemberg
Auch dort, wo feste Regelungen existieren, greifen sie offenbar nicht immer: Obwohl Lehrkräfte in Baden-Württemberg keine sozialen Netzwerke für dienstliche Zwecke benutzen dürfen, halten sich laut der Dienststelle des Landesdatenschutzbeauftragten nur sehr wenige an das Verbot. "Die Handreichung des Kultusministeriums ist vielen Lehrkräften leider nicht bekannt", hieß es von der Datenschutzbehörde. Die Lehrergewerkschaft GEW im Südwesten widersprach dieser Einschätzung. Das Kultusministerium hatte die Nutzung sozialer Netzwerke an Schulen im Jahr 2013 verboten.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz sollen WhatsApp oder Facebook für den schnellen Austausch von Lehrkräften, Schülern und Eltern außen vor bleiben. Sofern Lehrkräfte den Einsatz eines Messengers für nötig erachten, sollen sie nur Dienste europäischer Anbieter verwenden, die Verschlüsselung über den gesamten Kommunikationsweg gewährleisten - so heißt es im Leitfaden des Bildungsministeriums und des Landesdatenschutzbeauftragten in Mainz. WhatsApp bietet diese geforderte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allerdings auch.
Niedersachsen
Das Land Niedersachsen sucht inzwischen nach einem Kompromiss in der Frage. Derzeit werde die datenschutzkonforme Nutzung eines möglichen alternativen Kurznachrichtendienstes geprüft. Denn längerfristig müsse es auch an Schulen entsprechende Kommunikationsmöglichkeiten geben. Bisher gelte: "Dienstliche Informationen über WhatsApp zu versenden, ist aus Datenschutzgründen unzulässig", sagte ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums. Lehrkräfte dürften sich auch nicht an WhatsApp-Gruppen von Schülern und Eltern beteiligen.