Kiel:Kita-Reform tritt im Norden in Kraft

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Vom 1. Januar an gelten in Schleswig-Holstein neue gesetzliche Bestimmungen für die Kitas. Damit will das Land die Betreuungsqualität verbessern sowie Familien...

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Kiel (dpa/lno) - Vom 1. Januar an gelten in Schleswig-Holstein neue gesetzliche Bestimmungen für die Kitas. Damit will das Land die Betreuungsqualität verbessern sowie Familien und Kommunen entlasten. Ein Kernpunkt ist die Deckelung der Beiträge, die Eltern zahlen müssen.

Zusammen mit den Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Trägern und Eltern sei ein System entstanden, das auch künftigen Anforderungen gerecht werde, erklärte Familienminister Heiner Garg (FDP) am Dienstag. Dies gelte für die Transparenz bei der Finanzierung und Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen ebenso wie für eine verlässliche und massive Erhöhung der Landesmittel.

Zu den Kernpunkten der Reform gehören außer dem Beitragsdeckel landesweite Mindestvorgaben für soziale Ermäßigungen und eine Geschwisterermäßigung. Diese beträgt für das zweitälteste Kind 50 Prozent und ab dem dritten Kind 100 Prozent. Soweit Plätze vorhanden sind, können Eltern ihre Kinder in einer Kita auch außerhalb ihrer Wohngemeinde anmelden. Einer Kostenübernahmeerklärung der Heimatgemeinde ist dafür nicht erforderlich.

Die Reform gibt auch vor, den Betreuungsschlüssel von 1,5 auf 2,0 Fachkräfte pro Gruppe anzuheben. Die Regelgruppengröße beträgt 20 Kinder. Sie kann nur im Ausnahmefall auf 22 Kinder erhöht werden (bislang 25).

Laut Sozialministerium wird sich die Landesförderung pro Kind in dieser Legislaturperiode mehr als verdoppeln - von durchschnittlich rund 2000 Euro im Jahr 2017 auf durchschnittlich etwa 4400 Euro im Jahr 2022. Für die Kommunen werde deren finanzielle Beteiligung besser kalkulierbar. „Alle Kommunen bekommen mit dieser Reform erstmals einen verlässlichen und transparenten Landesbeitrag, der auch an die Entwicklung der Platzzahlen und der Betreuungszeiten gekoppelt ist“, erläuterte Garg. „So wird die Kostendynamik über alle Betreuungsformen zu einem festen Prozentsatz vom Land übernommen.“

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