Hochschulen:Beim Bafög-Antrag Vermögensgrenzen beachten

Berlin (dpa/tmn) - Studierende haben nur einen Anspruch auf Bafög, wenn sie nicht zu viel Vermögen besitzen. Schummeln sie beim Antrag und geben weniger Erspartes an, bleibt das nicht ohne Folgen.

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Berlin (dpa/tmn) - Studierende haben nur einen Anspruch auf Bafög, wenn sie nicht zu viel Vermögen besitzen. Schummeln sie beim Antrag und geben weniger Erspartes an, bleibt das nicht ohne Folgen.

Studenten haben nur einen Anspruch auf Bafög, wenn sie nicht mehr als 5200 Euro an Erspartem und anderen Vermögenswerten besitzen. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk hin. Machen sie beim Bafög-Antrag falsche Angaben und das kommt heraus, müssen sie das Geld zurückzahlen. Im schlimmsten Fall ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft. Wer verheiratet ist oder Kinder hat, darf etwas mehr Vermögen besitzen.

Oft ist Studenten nicht klar, dass sie Vermögen haben. Das kann aber zum Beispiel sein, wenn die Großeltern oder Eltern ein Sparbuch auf den Namen des Studenten angelegt haben, welches in Vergessenheit geraten ist. Um sich in solchen Fällen keinen Ärger einzuhandeln, sollten Studenten immer auf Nummer sicher gehen und sich vor Antragstellung in der Familie erkundigen.

Zum Vermögen zählen nicht nur Bargeld oder ein Sparbuch. Antragsteller sollten auch an Bausparverträge, Lebensversicherungen und Autos denken, die auf ihren Namen laufen. Maßgeblich ist, welches Vermögen Studenten zum Zeitpunkt der Antragstellung haben.

Keine Lösung ist es übrigens, das eigene Vermögen kurz vor Antragstellung etwa an die Geschwister zu verschenken. Studenten müssen dann erklären, warum sie auf einmal keine Kapitalertragssteuer mehr zahlen müssen. Kommt das heraus, ist ebenfalls eine Rückzahlung des Bafög fällig.

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