Tübingen:Rechtliche Regelungen für Oberstufe an Gemeinschaftsschulen

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Kabinett soll bald die rechtlichen Anpassungen zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an ausgewählten Gemeinschaftsschulen auf den Weg bringen. Die Vorlage sieht unter anderem eine bessere Besoldung für Schulleiter und ihre Stellvertreter an Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe vor. Im Schuljahr 2018/2019 sollen die ersten Oberstufen eingerichtet werden. Die Genehmigung dafür haben bislang die Gemeinschaftsschule West in Tübingen und die Gebhardschule in Konstanz erhalten.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Das Kabinett soll bald die rechtlichen Anpassungen zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an ausgewählten Gemeinschaftsschulen auf den Weg bringen. Die Vorlage sieht unter anderem eine bessere Besoldung für Schulleiter und ihre Stellvertreter an Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe vor. Im Schuljahr 2018/2019 sollen die ersten Oberstufen eingerichtet werden. Die Genehmigung dafür haben bislang die Gemeinschaftsschule West in Tübingen und die Gebhardschule in Konstanz erhalten.

Das Thema stand bereits für Dienstag (28.11.) auf der Tagesordnung des Kabinetts. Es wurde allerdings am Donnerstag wieder runtergenommen. Der Grund: Die CDU hat dem Vernehmen nach noch Klärungsbedarf beim Punkt Fremdsprachenunterricht angemeldet.

Die grün-rote Vorgängerregierung hatte die neue Schulart eingeführt. Mittlerweile gibt es 302 Gemeinschaftsschulen im Land. Die derzeitige grün-schwarze Landesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, an bis zu zehn Standorten gymnasiale Oberstufen an Gemeinschaftsschulen einzurichten. Über das Thema berichteten auch „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ (Donnerstag).

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