Bildung - Stuttgart:Streit um Bildungszeitgesetz geht nicht zum Arbeitsgericht

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Streit um den Begriff der "politischen Weiterbildung" im baden-württembergischen Bildungszeitgesetz geht vorerst nicht in eine neue Runde. Das im Sommer vor Gericht unterlegene Unternehmen hat nach eigenen Angaben auf eine Revision verzichtet; damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts (Az. 2 Sa 4/17) rechtskräftig. Zu den Gründen wurde nichts bekannt.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der Streit um den Begriff der "politischen Weiterbildung" im baden-württembergischen Bildungszeitgesetz geht vorerst nicht in eine neue Runde. Das im Sommer vor Gericht unterlegene Unternehmen hat nach eigenen Angaben auf eine Revision verzichtet; damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts (Az. 2 Sa 4/17) rechtskräftig. Zu den Gründen wurde nichts bekannt.

Die Stuttgarter Richter hatten im August entschieden, dass Unternehmen ihre Beschäftigten im Rahmen der Bildungszeit auch für Seminare zu sozial- und gesellschaftspolitischen Themen freistellen müssen. Der Begriff der "politischen Weiterbildung", wie er im Gesetz vorkommt, sei weit auszulegen und beschränke sich nicht auf Politik im engsten Sinne. Sie hatten damit die Berufung des Unternehmens abgewiesen, das einem Mitarbeiter die Bildungszeit verweigert hatte.

Der Verfahrensmechaniker hatte in seiner Firma beantragt, für ein Seminar der IG Metall mit dem Titel "Arbeitnehmer(innen) in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft" freigestellt zu werden. Das Unternehmen sah darin keine politische Weiterbildung im Sinne des Bildungszeitgesetzes und lehnte ab. Der Mitarbeiter klagte und bekam in erster Instanz Recht. Seine Firma ging in Berufung.

Erst vor einigen Wochen hat das Landesarbeitsgericht nach eigenen Angaben in einem ähnlich gelagerten Fall genauso entschieden (Az. 3 Sa 30/17) wie im August. Auch dieser Fall könnte allerdings noch zum Bundesarbeitsgericht nach Erfurt gehen.

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