Stuttgart:Politische Weiterbildung umfasst mehr als Politik

Stuttgart (dpa/lsw) - Unternehmen in Baden-Württemberg müssen ihre Beschäftigten im Rahmen der Bildungszeit auch für Seminare zu sozial- und gesellschaftspolitischen Themen freistellen. Der Begriff der "politischen Weiterbildung", wie er im Gesetz vorkommt, sei weit auszulegen und nicht nur auf Politik im engsten Sinne, entschied das Landesarbeitsgericht am Mittwoch in Stuttgart.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Unternehmen in Baden-Württemberg müssen ihre Beschäftigten im Rahmen der Bildungszeit auch für Seminare zu sozial- und gesellschaftspolitischen Themen freistellen. Der Begriff der „politischen Weiterbildung“, wie er im Gesetz vorkommt, sei weit auszulegen und nicht nur auf Politik im engsten Sinne, entschied das Landesarbeitsgericht am Mittwoch in Stuttgart.

Es gab damit im konkreten Fall einem Verfahrensmechaniker Recht, dessen Firma ihm keine Bildungszeit für ein IG-Metall-Seminar mit dem Titel „Arbeitnehmer(innen) in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft“ gewähren wollte. Aus Sicht des Unternehmens handelte es sich nicht um „politische Weiterbildung“ im Sinne des Gesetzes (Az. 2 Sa 4/17).

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