Stuttgart:Bildungszeitgesetz: DGB und Verbände kritisieren Evaluation

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg (DGB) und andere Verbände und Bildungsträger wollen nicht an einer laufenden Evaluation des Bildungszeitgesetzes teilnehmen. Die Überprüfung komme zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes viel zu früh, kritisierte die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Gabriele Frenzer-Wolf am Donnerstag in Stuttgart. Von der vorherigen Landesregierung war ursprünglich eine Überprüfung nach vier Jahren geplant.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg (DGB) und andere Verbände und Bildungsträger wollen nicht an einer laufenden Evaluation des Bildungszeitgesetzes teilnehmen. Die Überprüfung komme zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes viel zu früh, kritisierte die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Gabriele Frenzer-Wolf am Donnerstag in Stuttgart. Von der vorherigen Landesregierung war ursprünglich eine Überprüfung nach vier Jahren geplant.

Auch sei der Zeitrahmen für die Beantwortung der Fragebögen zu kurz und die Art der Befragung stellenweise manipulativ, unvollständig und methodisch fragwürdig, hieß es beim DGB. Die Gewerkschaft und andere Träger wollten sich einer Evaluation nicht verweigern, seien aber nicht bereit, in dieser Form daran teilzunehmen, sagte Frenzer-Wolf.

Im Wirtschaftsministerium kann man die Kritik nicht nachvollziehen. Von mangelnder Einbindung oder gar Manipulation der Befragung könne keine Rede sein, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Man könne und wolle jedoch eine Einflussnahme auf die Evaluation in dem Maße, wie sie der DGB fordere, von keiner Interessengruppe zulassen. Das Ministerium bot an, in einem Gespräch die Vorgehensweise nochmals darzulegen. „Verhärtete Fronten bringen niemanden weiter.“

Seit dem 1. Juli 2015 können Beschäftigte im Südwesten Bildungszeit nehmen. Das bedeutet, dass sie sich für bis zu fünf Tage pro Jahr von der Arbeit freistellen lassen können, um sich weiterzubilden. Lohn oder Gehalt muss der Arbeitgeber in der Zeit weiter zahlen, die Kosten für die Weiterbildung trägt der Arbeitnehmer.

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