Schwerin:Bildungsurlaub in MV: Kurse zur beruflichen Bildung gefragt

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Auf einem Kalenderauschnitt ist der Schriftzug „Bildungsurlaub“ zu sehen. (Foto: Daniel Naupold/dpa/Illustration)

Zwei Wochen Spanischkurs auf Gran Canaria, Grundlagen der Tarifpolitik in Berlin oder eine Drei-Tages-Ausbildung zur Natur- und Achtsamkeitstrainerin - für...

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Schwerin (dpa/mv) - Zwei Wochen Spanischkurs auf Gran Canaria, Grundlagen der Tarifpolitik in Berlin oder eine Drei-Tages-Ausbildung zur Natur- und Achtsamkeitstrainerin - für Weiterbildungsangebote wie diese können Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern Bildungsurlaub nehmen. Das heißt, sie nehmen für die Zeit einer anerkannten Bildungsmaßnahme frei, und ihr Arbeitgeber bekommt eine Lohnpauschale vom Land erstattet - wenn Geld da ist. Aber auch wenn der Fördertopf bereits leer ist, haben die Menschen Anspruch auf Bildungsurlaub, wie es auf der Internetseite der Weiterbildungsdatenbank für MV ( www.weiterbildung-mv.de) heißt. Dort sind auch anerkannte Kurse zu finden.

Gefragt sind vor allem berufliche Weiterbildungen, wie aus aktuellen Daten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus) hervorgeht. Für Kurse der politischen und ehrenamtsbezogenen Weiterbildung bleibt hingegen Geld liegen.

Die zur Verfügung stehenden Finanzen sind gedeckelt: Jährlich stellt das Land 188.400 Euro bereit. Seit diesem Jahr ist eine Hälfte für die berufliche Weiterbildung vorgesehen, die andere für politische und Ehrenamtsweiterbildungen. Zuvor hatte es eine Ein-Drittel-/Zwei-Drittel-Aufteilung gegeben. Wegen der starken Nachfrage nach Bildungsurlaub für die berufliche Weiterbildung kam 2021 die Änderung.

So waren dem Lagus zufolge die 62.800 Euro für Lohnerstattungen bei Bildungsurlaub für die berufliche Weiterbildung 2019 schon im Mai alle, im Corona-Jahr 2020 im November. Für die politische und Ehrenamtsweiterbildung standen 125.600 Euro bereit - genutzt wurden davon nur 34.980 Euro im Jahr 2019 und 12.320 Euro im Jahr 2020.

Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Landes für zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Erstattet wird vom Land nur der Lohn - die Kosten eines Kurses müssen selbst getragen werden.

In diesem Jahr verzeichnete das Lagus eine verstärkte Etablierung von Online-Formaten bei der Weiterbildung. Die endgültigen Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der Mittel für das laufende Jahr seien derzeit noch nicht absehbar, hieß es. Bis zum 27. Oktober flossen für Lohnerstattungen bei beruflicher Weiterbildung 39.105 Euro ab, für Erstattungen bei politischer und ehrenamtsbezogener Weiterbildung nur 1210 Euro.

Auf Antrag erstattet das Land dem Arbeitgeber einen pauschalierten Betrag für bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung sind dies laut Gesetz 55 Euro pro Tag und für Veranstaltungen der politischen oder ehrenamtsbezogenen Weiterbildung 110 Euro.

© dpa-infocom, dpa:211030-99-794951/2

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