Mainz:Hubig über Urteile zu Grundschulen „nicht glücklich“

Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz gegen die Schließung von zwei kleinen Grundschulen bedauert, begrüßt aber die jetzt eingetretene Klarheit für Kinder und Eltern. "Das macht uns nicht glücklich, es ist aber nicht so, dass es mir darum ging, möglichst viele Schulen zu schließen", sagte Hubig am Donnerstag in Mainz. Sie teile die Freude in Lieg (Kreis Cochem-Zell) und Kirchen-Herkersdorf (Kreis Altenkirchen) über die Fortführung der dortigen Grundschulen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz gegen die Schließung von zwei kleinen Grundschulen bedauert, begrüßt aber die jetzt eingetretene Klarheit für Kinder und Eltern. „Das macht uns nicht glücklich, es ist aber nicht so, dass es mir darum ging, möglichst viele Schulen zu schließen“, sagte Hubig am Donnerstag in Mainz. Sie teile die Freude in Lieg (Kreis Cochem-Zell) und Kirchen-Herkersdorf (Kreis Altenkirchen) über die Fortführung der dortigen Grundschulen.

„Wir möchten, dass die Eltern und Kinder in ein unbeschwertes Schuljahr gehen“, sagte die Ministerin. Daher habe die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) auf juristische Mittel gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts verzichtet.

Mit der ersten Überprüfung der kleinen Grundschulen seit Bestehen des Schulgesetzes habe das Ministerium einen Auftrag des Landesrechnungshofs erfüllt. „Wir haben das mit Augenmaß gemacht“, betonte Hubig. Die Entscheidung zur Schließung von fünf Grundschulen einschließlich des Standorts in Klotten an der Mosel habe sie für richtig gehalten. Jetzt sind nach Klotten noch zwei Schließungsverfügungen übrig geblieben, in Reifferscheid (Kreis Ahrweiler) und in Frankenstein (Kreis Kaiserslautern), wo noch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße voraussichtlich am Freitag über einen Eilantrag der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn gegen die Schließung entscheiden muss.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: