Koblenz:Spät beförderte Lehrerin bekommt keinen Schadenersatz

Koblenz (dpa/lrs) - Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat die Klage einer Lehrerin auf Schadenersatz wegen zu später Beförderung abgewiesen. "Die Beförderung ist in hinreichender zeitlicher Nähe zur Erlangung der Befähigungsvoraussetzungen erfolgt", teilte die Behörde am Mittwoch die Begründung ihres Urteils vom April mit (Az. 5 K 1383/17.KO). Die Beamtin hatte zunächst an einer Hauptschule unterrichtet und im Juni 2016 die Prüfung für das Lehramt für Realschulen bestanden. Befördert wurde sie jedoch erst im Mai 2017, sie verlangte daher Schadenersatz.

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Koblenz (dpa/lrs) - Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat die Klage einer Lehrerin auf Schadenersatz wegen zu später Beförderung abgewiesen. „Die Beförderung ist in hinreichender zeitlicher Nähe zur Erlangung der Befähigungsvoraussetzungen erfolgt“, teilte die Behörde am Mittwoch die Begründung ihres Urteils vom April mit (Az. 5 K 1383/17.KO). Die Beamtin hatte zunächst an einer Hauptschule unterrichtet und im Juni 2016 die Prüfung für das Lehramt für Realschulen bestanden. Befördert wurde sie jedoch erst im Mai 2017, sie verlangte daher Schadenersatz.

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