Erfurt:Vertreter von Rot-Rot-Grün verteidigen geplantes Schulgesetz

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Erfurt (dpa/th) - Die Grünen-Bildungspolitikerin Astrid Rothe-Beinlich hat gefordert, möglichst rasch eine Debatte über die geplante Novelle des Thüringer Schulgesetzes zu führen. "Wir müssen darüber reden, was die Mindestschülerzahlen für die einzelnen Schulstandorte bedeuten", sagte Rothe-Beinlich am Freitag. Sie teile die Einschätzung des SPD-Bildungspolitikers Thomas Hartung, dass Rot-Rot-Grün die Novelle auf den Weg bringen sollte. Hartung hatte in einem Interview mit den Funke-Zeitungen davor gewarnt, die Änderungen im Schulgesetz abzublasen - auch wenn einige in seiner Koalition nervös seien, weil die Opposition Stimmung gegen die Pläne mache.

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Erfurt (dpa/th) - Die Grünen-Bildungspolitikerin Astrid Rothe-Beinlich hat gefordert, möglichst rasch eine Debatte über die geplante Novelle des Thüringer Schulgesetzes zu führen. „Wir müssen darüber reden, was die Mindestschülerzahlen für die einzelnen Schulstandorte bedeuten“, sagte Rothe-Beinlich am Freitag. Sie teile die Einschätzung des SPD-Bildungspolitikers Thomas Hartung, dass Rot-Rot-Grün die Novelle auf den Weg bringen sollte. Hartung hatte in einem Interview mit den Funke-Zeitungen davor gewarnt, die Änderungen im Schulgesetz abzublasen - auch wenn einige in seiner Koalition nervös seien, weil die Opposition Stimmung gegen die Pläne mache.

Mit dem geplanten Schulgesetz soll unter anderem in Thüringen erstmals festgeschrieben werden, wie viele Schüler die einzelnen Schulen haben müssen, um bestehen zu können. Trotzdem soll nach Aussagen des Bildungsministers Helmut Holter (Linke) keine Schule schließen müssen, weil die Vorgaben auch durch Kooperationen von mehreren Schulen erreicht werden könnten.

Hartung und Rothe-Beinlich begrüßten, dass im bisherigen Entwurf die Mindestschülerzahlen für Grundschulen korrigiert wurden. Demnach sollen nun alle Grundschulen mindestens 80 Schüler haben. In einer früheren Variante der Novelle sollte die Grenze bei Grundschulen in Städten und Gemeinden mit mehr als 6500 Einwohnern bei mindestens 160 Schülern liegen.

Der Gesetzentwurf soll nach bisherigen Plänen im November zum zweiten Mal im Kabinett beraten und möglicherweise nächstes Jahr vom Landtag beschlossen werden. Bis die Mindestschülerzahlen dann tatsächlich greifen, könnten aber noch Jahre vergehen, da der bisherige Entwurf den Schulen eine Übergangszeit von fünf Jahren gewährt.

Der Bildungspolitiker der Linke-Fraktion, Torsten Wolf, sagte, er könne sich ein zusätzliches Moratorium, gewissermaßen also eine weitere Schonfrist von drei bis vier Jahren für Schulen in besonderen Situationen vorstellen. „Das könnte Schulen betreffen, die kurzfristig unter die festgeschriebenen Schülerzahlen rutschen, diese aber mit Unterstützung auch wieder erreichen können“, sagte Wolf. Denkbar seien dann etwa Zielvereinbarungen der Schulen mit den Schulämtern. Die Mindestschülerzahlen im Gesetz festzuschreiben bezeichnete er als „richtig“ und wies darauf hin, dass Thüringen bislang das einzige Bundesland sei, wo dies noch nicht der Fall ist.

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