Erfurt:Einigung im Streit um Kita-Versorgung

Erfurt (dpa/th) - Nach langem Streit über Verpflegungskosten in Thüringer Kindergärten sind die Vorgaben dazu nun klarer formuliert. Als reine Verpflegungskosten sollten demnach nur die Ausgaben für Lebensmittel, für die Mitarbeiter, die das Essen vor- und zubereiten, sowie die Entsorgung der Speiseabfälle gelten. Diese Empfehlung gaben Vertreter von Eltern, Kommunen, Sozialverbänden und dem Bildungsministerium am Montag in Erfurt bekannt. Sie hatten sich zu diesem Thema zuvor zu einem Runden Tisch zusammengetan. Das neue Kita-Gesetz werde damit nicht geändert, sondern klarer formuliert, sagte Bildungsminister Helmut Holter (Linke). "Verpflegungskosten sind keine Betriebskosten", stellte Holter klar.

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Erfurt (dpa/th) - Nach langem Streit über Verpflegungskosten in Thüringer Kindergärten sind die Vorgaben dazu nun klarer formuliert. Als reine Verpflegungskosten sollten demnach nur die Ausgaben für Lebensmittel, für die Mitarbeiter, die das Essen vor- und zubereiten, sowie die Entsorgung der Speiseabfälle gelten. Diese Empfehlung gaben Vertreter von Eltern, Kommunen, Sozialverbänden und dem Bildungsministerium am Montag in Erfurt bekannt. Sie hatten sich zu diesem Thema zuvor zu einem Runden Tisch zusammengetan. Das neue Kita-Gesetz werde damit nicht geändert, sondern klarer formuliert, sagte Bildungsminister Helmut Holter (Linke). „Verpflegungskosten sind keine Betriebskosten“, stellte Holter klar.

Die Elternvertretung hatte zuvor einigen Kita-Betreibern vorgeworfen, bei den Verpflegungskosten zusätzliche Pauschalen zu berechnen und damit faktisch die Elternbeiträge für die Kindergartenbetreuung zu erhöhen. Die Kosten für die Vor- und Zubereitung des Essens in den Kitas müssen seit diesem Jahr separat ermittelt werden.

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