Bremen:Bremens Regierungschef: „50/50-Regelung muss weg“

Bremen (dpa/lni) - Bremens Regierungschef Carsten Sieling (SPD) hofft im Streit über eine Grundgesetzänderung für den Schul-Digitalpakt auf eine rasche Verständigung zwischen Bund und Ländern. "Wir brauchen den Digitalpakt, vor allem die Schüler, Eltern und Lehrer", sagte Sieling der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Bremen. Allerdings verteidigte er zugleich das Länder-Veto gegen die Grundgesetzänderung, durch den sich der für den 1. Januar geplante Digitalpakt mit seiner Milliarden-Förderung durch den Bund verzögert.

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Bremen (dpa/lni) - Bremens Regierungschef Carsten Sieling (SPD) hofft im Streit über eine Grundgesetzänderung für den Schul-Digitalpakt auf eine rasche Verständigung zwischen Bund und Ländern. „Wir brauchen den Digitalpakt, vor allem die Schüler, Eltern und Lehrer“, sagte Sieling der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Bremen. Allerdings verteidigte er zugleich das Länder-Veto gegen die Grundgesetzänderung, durch den sich der für den 1. Januar geplante Digitalpakt mit seiner Milliarden-Förderung durch den Bund verzögert.

Hintergrund ist ein von den Ländern vehement zurückgewiesener Passus, der im Grundgesetz bei gemeinsamen Bund-Länder-Projekten eine 50/50-Finanzierung von beiden Seiten vorschreibt. „Man hat doch den Eindruck, dass das eine ziemlich eiskalte Attacke von einigen Mitgliedern des Haushaltsausschusses im Bundestag war“, sagte Sieling. Durch diesen Passus sei versucht worden, die Länder über das Grundgesetz zu fesseln und ihnen Gestaltungsspielräume zu nehmen.

Dabei sei die anteilige Finanzierung von Bund und Ländern durchaus tägliche Praxis und auch die hälftige Kostenübernahme. Es gebe auch Themen, wo die Länder 70 Prozent zahlten und der Bund 30 Prozent beisteuere, oder wie beim Digitalpakt aus „sachlich-guten Gründen“ auf den Bund 90 und die Länder 10 Prozent entfielen. „Diese Flexibilität muss bleiben. Deshalb ist die Position der Länder ganz klar: Die 50/50 Regelung muss weg“, sagte Sieling. „Eine Prozentregelung gibt es im ganzen Grundgesetz nicht. Das ist eine Verfassung und kein Ausführungsgesetz.“

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