Bildung - Berlin:Senat: Privatschule darf Kind von AfD-Politiker ablehnen

Berlin (dpa/bb) - Die Entscheidung einer Berliner Waldorfschule, das Kind eines AfD-Politikers abzulehnen, ist nach Einschätzung des Berliner Senats rein rechtlich völlig in Ordnung. Das Vorgehen der Schule sei auf der juristischen Ebene "nicht zu beanstanden", teilte die Senatsschulverwaltung am Donnerstag mit. Das habe eine Bewertung des Falls ergeben.

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Berlin (dpa/bb) - Die Entscheidung einer Berliner Waldorfschule, das Kind eines AfD-Politikers abzulehnen, ist nach Einschätzung des Berliner Senats rein rechtlich völlig in Ordnung. Das Vorgehen der Schule sei auf der juristischen Ebene "nicht zu beanstanden", teilte die Senatsschulverwaltung am Donnerstag mit. Das habe eine Bewertung des Falls ergeben.

Privatschulen hätten das Recht auf die Auswahl ihrer Schüler. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei dabei nur "eingeschränkt anwendbar", nämlich "bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft", hieß es weiter. Privatschulen könnten ihren Unterricht im Hinblick auf Erziehungsziele, Weltanschauung, Methoden und Inhalte eigenverantwortlich gestalten. Diese Gestaltungsfreiheit gelte auch für die Auswahl der Schüler. Der "Tagesspiegel" hatte zunächst darüber berichtet.

Die Waldorfschule hatte nach langen Diskussionen von Lehrern und Eltern die Aufnahme des Kindes des Berliner AfD-Abgeordneten abgelehnt. Zur Begründung hieß es im vergangenen Herbst, die Schule sehe keine Möglichkeit, das Kind, das den zugehörigen Waldorf-Kindergarten besuchte, mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen.

Der Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski kritisierte: "Ausgrenzung und Sippenhaft verstoßen gegen alle Grundsätze einer freien Gesellschaft und zeigt das schwierige Verhältnis von Teilen des Senats zum Grundgesetz." Der Senat müsse das fragliche Gutachten herausgeben und überprüfbar machen.

Berlins Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte die Entscheidung damals als "sehr kritisch" bezeichnet. Auch der Bund der Freien Waldorfschulen hatte erklärt, er wünsche sich, dass die Schule ihre Entscheidung noch einmal überdenke.

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