Berlin:Lehrer wegen umstrittener Internetvideos fristlos gekündigt

Berlin (dpa/bb) - Wegen der Veröffentlichung umstrittener und möglicherweise volksverhetzender Internetvideos ist ein Berliner Grundschullehrer fristlos und außerordentlich gekündigt worden. Das entsprechende Kündigungsschreiben sei dem Lehrer Ende der Woche zugegangen, hieß es aus der Senatsbildungsverwaltung am Montag. Der Mann habe die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer internen Anhörung nicht entkräften können. Aufgrund der Videos bestünden "erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung" des Lehrers, sagte eine Sprecherin der Behörde. Zuvor hatten Medien über die Kündigung berichtet.

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Berlin (dpa/bb) - Wegen der Veröffentlichung umstrittener und möglicherweise volksverhetzender Internetvideos ist ein Berliner Grundschullehrer fristlos und außerordentlich gekündigt worden. Das entsprechende Kündigungsschreiben sei dem Lehrer Ende der Woche zugegangen, hieß es aus der Senatsbildungsverwaltung am Montag. Der Mann habe die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer internen Anhörung nicht entkräften können. Aufgrund der Videos bestünden „erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung“ des Lehrers, sagte eine Sprecherin der Behörde. Zuvor hatten Medien über die Kündigung berichtet.

Der Lehrer für Musik und Sport war im Januar vom Dienst freigestellt worden. Außerdem hatte die Senatsbildungsverwaltung Anzeige gegen den Mann erstattet. Er betreibt einen Youtube-Kanal, in dem er sich selbst als „Volkslehrer“ bezeichnet. Ihm wird vorgeworfen, in Teilen seiner Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den sogenannten „Reichsbürgern“ nahezustehen. Die Gruppierung erkennt die Bundesrepublik sowie deren Behörden und Gesetze nicht an, sie wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.

Zu seiner Freistellung hatte der Lehrer in einer E-Mail an seine „Freunde, Unterstützer und Beobachter“ geschrieben, ein Anwalt habe ihn zur Befragung durch seinen Arbeitgeber begleitet. Im Fall einer Kündigung werde er „selbstverständlich öffentlich dagegen vorgehen“. Die Senatsbildungsverwaltung erklärte, der Lehrer habe die Möglichkeit, gegen die Kündigung zu klagen.

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