Berlin:Bericht: Lehrerin trägt statt Kreuz anderes Symbol

Berlin (dpa/bb) - Eine Berliner Lehrerin, die auf Betreiben der Schulleitung eine Halskette mit einem Kreuz ablegen musste, soll nun im Unterricht ein anderes christliches Symbol getragen haben. Dabei handele es sich um einen Fisch-Anhänger, berichtete die "Berliner Zeitung" am Dienstag ohne Quellen. Schulaufsichtsbeamte hätten sich erneut des Falles angenommen. Das Berliner Neutralitätsgesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.

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Berlin (dpa/bb) - Eine Berliner Lehrerin, die auf Betreiben der Schulleitung eine Halskette mit einem Kreuz ablegen musste, soll nun im Unterricht ein anderes christliches Symbol getragen haben. Dabei handele es sich um einen Fisch-Anhänger, berichtete die „Berliner Zeitung“ am Dienstag ohne Quellen. Schulaufsichtsbeamte hätten sich erneut des Falles angenommen. Das Berliner Neutralitätsgesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.

„Sollte es sich um ein religiöses Symbol handeln, muss es abgenommen werden“, sagte die Sprecherin der Bildungsverwaltung, Beate Stoffers, zu dem Bericht. Den Vorgang als solchen konnte sie ebensowenig bestätigen wie die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Bereits vor einigen Wochen war bekannt geworden, dass die Lehrerin mit dem Kreuz angeeckt war. Um welche Schule es sich handelt, ist der Öffentlichkeit bis heute unbekannt.

Das Neutralitätsgesetz war jüngst auch deshalb in den Fokus gerückt, weil das Landesarbeitsgericht Anfang Februar einer muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen hatte. Sie hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden.

Das Gericht sah eine Benachteiligung, sprach aber von einer Einzelfallentscheidung. Der Senat legte keine Revision gegen das Urteil ein und hält am Neutralitätsgesetz fest. Dies stieß etwa bei der Bildungsgewerkschaft GEW auf Kritik, weil eine Chance für mehr Rechtssicherheit vertan worden sei. Die Auslegung des Gesetzes ist Sache der Schulen.

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