Würzburg:Geldstrafen wegen Volksverhetzung

Im Berufungsprozess um Volksverhetzung beim Würzburger Faschingszug 2017 hat das Landgericht das Urteil der Vorinstanz im Wesentlichen bestätigt. Die drei angeklagten Männer und eine Frau erhielten am Dienstag Geldstrafen zwischen 3850 bis 7700 Euro, weil sie Flüchtlinge verächtlich gemacht haben sollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Auffassung des Landgerichts Würzburg verabredeten sich die Angeklagten im Alter zwischen 28 und 61 Jahren damals, um sich unter den Faschingszug zu mischen. Dabei trug die Gruppe ein großes Banner mit der Aufschrift "Wir wissen genau, abschieben wird uns keine Sau!". Drei Menschen hatten ihr Gesicht schwarz bemalt und trugen jamaikanische Rasta-Mützen.

In Videos, die später von der rechtsextremen Kleinstpartei Der Dritte Weg veröffentlicht wurden, sind Rufe wie "Syria, Syria, Ficki, Ficki" zu hören. "Wir sind überzeugt, dass damit Teile der Bevölkerung böswillig verächtlich gemacht und beschimpft wurden", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Krischker. Die Aktion sei eindeutig diffamierend gewesen. "Das ist natürlich ein Angriff auf die Menschenwürde. Die Meinungsfreiheit hat da ihre Grenzen, wo es strafbar wird", betonte Krischker.

© SZ vom 14.10.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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