Rechtsextremismus:Volksverhetzer beim Faschingszug

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Das Amtsgericht Würzburg verurteilt vier Angeklagte zu empfindlichen Geldstrafen, weil sie über Flüchtlinge herzogen

Von Olaf Przybilla, Würzburg

Fasching und Volksverhetzung in Würzburg - war da nicht was? Doch, das war kürzlich schon einmal Thema im Justizzentrum Würzburg. Im Mai musste sich dort ein 52 Jahre alter Faschingsfunktionär mit Einstecktuch verantworten, weil er in einer Whatsapp-Gruppe namens Elferunsinn menschenverachtende Parolen gepostet hatte. Am Dienstag nun ging es vor Gericht in Würzburg in einem anderen Fall abermals ums Thema Volksverhetzung und Faschingstreiben, sogar der anklagende Staatsanwalt, Thorsten Seebach, war derselbe wie im Mai. Allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Im jetzt angeklagten Fall sind die Würzburger Karnevalisten Opfer volksverhetzenden Treibens geworden.

Staatsanwalt Seebach legte den vier Angeklagten im Alter zwischen 27 und 60 Jahren zur Last, sich im Februar 2017 in den Würzburger Faschingszug - einen der größten Umzüge außerhalb des Rheinlandes mit 2800 Aktiven - gemischt und sich einer gemeinschaftlichen Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. Laut Anklage sind die vier Angeklagten gemeinsam mit etlichen bislang unbekannten Gruppenmitgliedern von der Schönbornstraße bis in die Domstraße im Zug mitgelaufen und haben dabei offenbar ganz bewusst den Eindruck erweckt, Teil des offiziellen Faschingsprogramms zu sein. Mit einer Ausnahme hatten die Marschierer ihre Gesichter schwarz geschminkt, die meisten trugen bunte Rasta-Mützen. Einer aus der Gruppe hatte eine Angela-Merkel-Maske vorm Gesicht. Zwei Mitglieder der Gruppe präsentierten ein Transparent mit der Aufschrift "Wir wissen genau ABSCHIEBEN wird uns keine Sau". Unter anderem sollen die Angeklagten "Syria, Syria, Ficki, Ficki, alle reinkommen" gerufen haben. Zudem warfen sie laut Anklage selbstgefertigtes Konfetti mit der Aufschrift "Ficki! Ficki! Tel. 0931/666666" ins Publikum.

Für Staatsanwalt Seebach ist es keine Frage, was die Angeklagten damit erreichen wollten. Man habe "zu Hass aufstacheln" und den Eindruck erwecken wollen, "insbesondere syrische Asylbewerber seien deshalb nach Deutschland gekommen, um hier schnelle Sexualkontakte zu suchen". Drei Angeklagte räumten vor Gericht zwar ein, den Faschingsumzug ohne Absprache für ihre Zwecke genutzt zu haben - beriefen sich aber auf die Meinungsfreiheit, gerade in der Faschingszeit. Der Amtsrichter schloss sich dagegen dem Staatsanwalt an: Wegen Volksverhetzung wurden drei der Angeklagten zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen verurteilt. Der vierte Angeklagte, der nicht eingeräumt hatte, im Faschingszug mitgelaufen zu sein, wurde zu 120 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft versucht noch, weitere Gruppenmitglieder zu ermitteln. Die nun Verurteilten hatten laut Staatsanwalt Seebach alle einen Bezug zum "Dritten Weg", einer Neonazigruppierung. Der Fall hatte 2017 in Würzburg hohe Wellen geschlagen - und das nicht zuletzt deshalb, weil die Faschingshetzer an den Kameras des Bayerischen Fernsehens entlangmarschiert waren. Der BR löschte kurze Zeit später die Bilder aus der Mediathek.

Um deutliche Worte sind die Würzburger Karnevalisten nicht verlegen. Reinhart Stumpf, der Präsident der Würzburger Karnevalsgesellschaft, hatte die Hetze gegen Flüchtlinge scharf verurteilt. "Ich verabscheue diese Aktion, das ist einfach zum Kotzen", hatte er im SZ-Gespräch erklärt. Vor allem, dass die Marschierer ihre Gesichter unkenntlich gemacht hatten, erzürne ihn. "Nicht mal den Mut hat diese Bagage, ihre Fratzen öffentlich zu zeigen." Selbstverständlich sei jene Gruppe von Rechtsextremisten nicht offizieller Teil des Umzugs gewesen, betonte Stumpf. Offenkundig hätten sie "den Fasching zu instrumentalisieren versucht, um ihre Propaganda unters Volk zu bringen".

© SZ vom 25.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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