Prozess in Nürnberg:18-Jähriger nach Tötung der Schwester schuldig gesprochen

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In der Marktgemeinde Weisendorf mit ihren 6800 Einwohnern löste das Verbrechen große Bestürzung aus. (Foto: Daniel Löb/dpa)

Der depressive junge Mann hatte die 14-Jährige im mittelfränkischen Weisendorf im Cannabis- und Pilzrausch getötet. Vor Gericht räumte er die Tat ein.

Von Max Weinhold, Nürnberg, Weisendorf

Die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nach dem gewaltsamen Tod eines 14-jährigen Mädchens im mittelfränkischen Weisendorf im Januar dieses Jahres seinen inzwischen 18-jährigen Bruder schuldig gesprochen. Das teilte die Pressesprecherin des Gerichts, Tina Haase, am Mittwoch mit. Demnach habe das Gericht von einer Jugendstrafe abgesehen und stattdessen die Unterbringung des jungen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Fall hatte in der Marktgemeinde Weisendorf mit etwa 6800 Einwohnern zu Beginn des Jahres große Bestürzung ausgelöst.

Verurteilt wurde der junge Mann wegen fahrlässigen Vollrauschs. Er habe unter dem Einfluss von Cannabis und halluzinogenen Pilzen gestanden und zunächst seine Schwester, danach seine zur Hilfe eilende Mutter mit einem Küchenmesser angegriffen, so das Gericht. Seine Schwester tötete er dabei. Nach Angaben von Pressesprecherin Haase räumte der Angeklagte die Tat vor Gericht ein - "soweit er sich noch erinnern konnte". Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war.

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Dem Urteil liegt das Gutachten eines Sachverständigen zur Schuldfähigkeit des jungen Mannes zugrunde. Demnach sei er schon vor dem Konsum der Drogen nur vermindert schuldfähig gewesen, weil er an einer depressiven Störung leide. Die Tat habe er dann unter Drogeneinfluss im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Das Gericht sah es allerdings als erwiesen an, dass er sich "fahrlässig in einen seine Schuldunfähigkeit bewirkenden Rausch versetzte". Fahrlässig und nicht vorsätzlich, weil er sich vom Konsum der halluzinogenen Pilze eine Verbesserung seiner psychischen Krankheit versprochen habe.

Statt einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht, die das Gericht "nicht für erzieherisch geboten" hielt, ordnete es die Unterbringung des jungen Mannes im Maßregelvollzug an. Hier sollen seine depressive Störung und seine Drogensucht behandelt werden. So solle dem Angeklagten "das langfristige Ziel ermöglicht werden, zukünftig ein krankheits- und straffreies Leben zu führen". Ohne ärztliche und therapeutische Behandlung sei es möglich, dass der Angeklagte weitere erhebliche Straftaten begehen könne, hieß es.

Wie lange der junge Mann in der psychiatrischen Klinik zubringen wird, hängt vom Therapieerfolg ab. Das Gericht werde "regelmäßig das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Fortdauer des Maßregelvollzugs überprüfen". Also, ob von dem jungen Mann noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht - oder ob er wieder ohne Bedenken in Freiheit leben kann.

Vor Gericht hat laut Pressesprecherin Haase neben weiteren Zeugen auch die Mutter des jungen Mannes ausgesagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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