Verbraucherschutz:"Die gesamte Reform der Lebensmittelüberwachung hängt in der Luft"

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  • Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Arbeit von Lebensmittelkontrolleuren wegen mangelnder Rechtsgrundlage eingebremst.
  • Das Umweltministerium plant, dagegen Rechtsmittel einzulegen - dann würde es zum Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
  • Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit (KBLV) war als Konsequenz diverser Lebensmittel-Skandale geschaffen worden.

Die neue Spezialbehörde zur Überwachung großer Lebensmittelbetriebe im Freistaat wird voraussichtlich zum Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nach einem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Regensburg, mit dem die Spezialkontrolleure in mehreren Fällen eingebremst wurden und in dem die Rechtsgrundlage für die Behörde bemängelt wird, wird damit gerechnet, dass das Umweltministerium Rechtsmittel einlegt.

Dies werde derzeit geprüft, sagte ein Sprecher. Die Regensburger Entscheidung kam überraschend, schließlich hatte zuvor das Verwaltungsgericht Würzburg die Klagen von zwei Lebensmittelunternehmen abgewiesen, in denen die Rechtsgrundlage der neuen Behörde ebenfalls bestritten worden war.

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Von Katrin Langhans

Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit (KBLV) hatte Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenommen. Sie war als Konsequenz diverser Lebensmittel-Skandale geschaffen worden. Große Lebensmittelfirmen und sogenannte risikoreiche Betriebe werden seither nicht mehr von den Landratsämtern kontrolliert, sondern von der KBLV mit Hauptsitz in Kulmbach und einer Zweigstelle in Oberding. Dagegen wehrten sich mehrere Betriebe aus Niederbayern und der Oberpfalz vor dem Verwaltungsgericht Regensburg - mit Erfolg:

Die Richter wiesen Bescheide der Spezialbehörde, mit der diese ihre Kontroll-Zuständigkeit anzeigte, als rechtswidrig zurück. Begründung: Die zugrunde liegende Rechtsvorschrift verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz, weil nicht klar genug geregelt sei, in welchen Fällen künftig die Spezialbehörde für Unternehmen zuständig sein soll und nicht mehr das Landratsamt. Die Würzburger Verwaltungsrichter hingegen waren in den beiden dortigen Fällen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klagen unbegründet seien, es sei kein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz gegeben.

Die Landtags-SPD warf der Staatsregierung "Pfusch" vor. Der SPD-Verbraucherexperte Florian von Brunn sprach von einem schwerwiegenden Rückschlag für die Lebensmittelsicherheit. "Weil hier geschlampt wurde, hängt jetzt die gesamte Reform der Lebensmittelüberwachung in der Luft." Die Rechtsgrundlage müsse sofort korrigiert werden. "Es muss endlich nachvollziehbar sein, welche Unternehmen von der neuen Behörde kontrolliert werden sollen." Auch die Grünen forderten, das Gesetz nachzubessern. "Wichtig ist: Über Art und Umfang von Lebensmittelkontrollen entscheidet am Ende allein der Staat", sagte die Grünen-Verbraucherexpertin Rosi Steinberger.

© SZ vom 06.12.2018 / dpa, cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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