Urteil:Ex-Frau aus dem Fenster geworfen - lange Haftstrafe

Die 47-Jährige hatte den Sturz aus zehn Metern Höhe nicht überlebt. Der Täter muss zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Erst fesselte er sie, dann warf er seine wehrlose Ex-Frau aus dem Fenster in den Tod - offenbar aus verschmähter Liebe. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach den 50-Jährigen wegen Totschlags und Freiheitsberaubung schuldig und verurteilte ihn zu zwölfeinhalb Jahren Haft.

Was genau passiert ist

Unter Alkoholeinfluss hatte der Mann im Januar seine drei Jahre jüngere Ex-Frau nach einem Streit zuerst geknebelt und mit Klebeband an Händen und Füßen gefesselt. Fast vier Stunden später schleppte er sie in den Dachboden des Anwesens und warf sie dort aus dem Fenster. Die Frau fiel fast zehn Meter tief und starb an den Folgen des Sturzes.

Was vor Gericht geschehen ist

Mit dem Urteil von zwölfeinhalb Jahren Haft folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer gefordert, den 50-Jährigen zu 13 Jahren und 4 Monaten Gefängnisstrafe zu verurteilen. Die Verteidigung dagegen hatte verminderte Schuldunfähigkeit gesehen und lediglich neun Jahre Haft beantragt.

Weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft sahen Gründe für eine Verurteilung wegen Mordes. Zwar sei das stundenlange Martyrium der Frau "besonders grausam" gewesen, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Aber letztlich habe es sich bei der Tat um eine Affekthandlung gehandelt, die von einer lange währenden Mischung aus Wut, Verzweiflung, Demütigung und Eifersucht gespeist worden sei.

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