Katholische Kirche:Gericht bestätigt Termin im Traunsteiner Missbrauchsprozess

Eine Figur des früheren Papstes Benedikt XVI. hängt an einer Fassade am Kapellenplatz im Zentrum von Altötting. Wer seine Rechtsnachfolge im Verfahren um einen Missbrauchsfall am Landgericht Traunstein antritt, ist immer noch unklar. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Im Zivilprozess gegen das Erzbistum München soll der Kläger am 10. Januar angehört werden. Er fordert 300 000 Euro Schmerzensgeld.

Im Zivilprozess gegen das Erzbistum München um Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen hat das Landgericht Traunstein den Termin für die mündliche Verhandlung am 10. Januar bestätigt. Der Kläger werde bei diesem Termin persönlich angehört, hieß es. Weil Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XIV. weiterhin nicht ermittelt werden konnten, bleibe die zivile Feststellungsklage in diesem Fall ausgesetzt, teilte das Gericht mit.

Zum Verhandlungstermin Anfang Januar soll ein vom Gericht angeordnetes psychiatrisches Gutachten vorliegen. Mit ihm soll geklärt werden, ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat die Ursache für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit ist. Das Erzbistum hatte in einer Verhandlung im Juni die Abweisung der Klage beantragt. Der Betroffene fordert 300 000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum.

Im Juni 2022 hatte Andreas P., ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H., eine Feststellungsklage am Landgericht Traunstein eingereicht - unter anderem gegen das Erzbistum und auch gegen den früheren und inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI.

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