Im Januar stellten die Prüfer des LGL bei der Tierschutz- Sonderkontrolle fest, dass Tiere "nicht ausreichend betäubt" waren. Das bedeutet konkret: Das Risiko, dass sie ihren eigenen Tod erlebt haben, war "sehr hoch". Die Mitarbeiter erkannten die Anzeichen der Wahrnehmungsempfindungen der Tiere nicht und betäubten die Schweine erst nach, als die Kontrolleure sie dazu anwiesen.
Auf Anfrage von SZ und BR teilt die Hofmetzgerei Ottillinger mit, man bewerte die festgestellten Verstöße lediglich "als leicht" und werde sie abstellen. Der Bereich der Betäubung sei ohnehin "diskutiert, nicht eindeutig". Das ist besonders pikant, da der Betrieb nach eigenen Angaben als Referenzbetrieb des Fleischerverbandes Bayern auch Personal zum Schlachten ausbildet, also eine Vorbildfunktion hat. Weder beim Schlachtbetrieb Fürstenfeldbruck noch bei der Hofmetzgerei Ottillinger kamen die Behörden zu dem Schluss, dass ein Bußgeld nötig sei.
Eine Anfrage der Freien Wähler beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zeigt, dass in den Jahren 2014 und 2015 in ganz Bayern gerade einmal elf Mal ein Bußgeld gezahlt wurde. Im gleichen Zeitraum haben allein Kontrolleure des Landesamtes mehr als 400 Verstöße festgestellt. Auch zeigte im vergangenen Jahr die Studie einer LGL-Mitarbeiterin, dass es im gleichen Zeitraum bei jedem vierten elektrisch betäubten Schwein Probleme gegeben hatte. Bußgelder aber wurden kaum gezahlt. Auch lagen die Beträge in der Regel im unteren dreistelligen Bereich und nie höher als 1000 Euro.
Dabei läge der Ermessensspielraum der Behörden bei bis zu 25 000 Euro. "So geringe Beträge jucken die Betriebe nicht", sagt Benno Zierer, Landtagsabgeordneter von den Freien Wählern. "Wenn Tiere Schmerzen leiden, müssen hohe Bußgelder verhängt werden", sagt Zierer. Ministerin Ulrike Scharf habe lange genug auf die Eigenkontrolle der Betriebe gesetzt. Eine Lösung für die mangelhafte Kontrolle könnte eine Kameraüberwachung der Schlachter sein.
Das Verbraucherschutzministerium will von 2018 an einige Schlachtbetriebe von einer Sonderkontrollbehörde prüfen lassen, die gerade aufgebaut wird. Aber eben nicht alle. So werden viele kleinere Schlachtbetriebe weiterhin auf Kreisebene kontrolliert werden.
Beim Brucker Schlachtbetrieb hat das Landratsamt eine interessante Doppelrolle: Einerseits soll es kritisch prüfen, andererseits hat es als stiller Gesellschafter bisher mehr als 20 000 Euro Gewinn eingestrichen. In dieser Konstellation mag man auf Anfrage keinen Konflikt sehen. Wie man sich das erkläre, dass der amtliche Tierarzt die schlampigen Betäubungen nicht bemerkt habe? Auch diese Frage bleibt unbeantwortet.