Tierschutz:Schlachthöfe betäuben schlampig - und es scheint ihnen egal zu sein

Schweinezucht

Schweine sollen vor dem Schlachten tief betäubt werden - so will der Gesetzgeber den Tieren das Schlimmste ersparen. In Bayern klappt das nicht immer.

(Foto: Carmen Jaspersen/dpa)
  • Bei der ersten Tierschutz-Sonderkontrolle im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums kommt heraus, dass Schweine in bayerischen Schlachthöfen nach wie vor oft unzureichend betäubt werden.
  • Mitarbeiter von Schlachthöfen seien demnach vereinzelt nicht in der Lage, eine ausreichende Betäubung festzustellen und nachzubetäuben.
  • Kritisiert werden außerdem die laschen Bußgelder für die Betriebe, wenn diese sich massive Tierschutzverstöße zu Schulden kommen lassen.

Von Katrin Langhans

Die Missstände an bayerischen Schlachthöfen halten sich offenbar hartnäckig. Besonders die sichere Betäubung der Schweine vor der Schlachtung bereitet den Betrieben abermals Probleme. Prüfer fanden im Oktober und im November erneut gravierende Mängel im Tierschutz bei fast jedem dritten Betrieb, der aufgrund vorheriger schlechter Ergebnisse nachkontrolliert werden musste.

Und auch die erste Tierschutz-Sonderkontrolle im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums zeigt: Mitarbeiter haben Schweine im Januar wieder schlampig betäubt."Schmerzen der Tiere können nicht sicher ausgeschlossen werden" - so lautet das nüchterne Ergebnis der ersten Sonderkontrolle im Tierschutz, die das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) im Auftrag von Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (CSU) durchgeführt hat.

Der Süddeutschen Zeitung und dem Bayerischen Rundfunk liegt vor, was sich hinter der kühlen Beamtensprache verbirgt: Die Kontrolleure hätten bei der Prüfung eines bayerischen Schlachtbetriebes im Januar Mitarbeiter vorgefunden, die vereinzelt nicht in der Lage waren, die Anzeichen einer fraglichen Betäubung zu erkennen und dementsprechend nachzubetäuben.

Für Schweine bedeutet eine schlampige Betäubung mitunter: extrem starke Schmerzen. Ein schlecht betäubtes Tier läuft Gefahr, den eigenen Tod mit einem Stich durch die Halsschlagader zu erleben.

Ähnlich niederschmetternd ist auch das Ergebnis der Nachkontrollen der Regierungen. Prüfer haben im Jahr 2016 Betriebe kontrolliert, die bereits zuvor mit massiven Tierschutzverstößen aufgefallen waren. Unterlagen, die SZ und BR vorliegen, zeigen, dass drei dieser zehn Betriebe auch bei Nachkontrollen erneut mit "gravierenden" Mängeln auffielen: Wieder gab es schlecht betäubte Schweine, außerdem bauliche Mängel beim Zugang zur Betäubung und Probleme mit der Wasserversorgung der Tiere nach der langen Transporterfahrt.

Anlass für die Nach- und Sonderkontrollen sind die Ergebnisse einer Studie der ehemaligen LGL-Mitarbeiterin Tanya Reymann, die in den Jahren 2014 und 2015 untersucht hatte, wie es in 19 großen Schlachtbetrieben in Bayern um den Tierschutz bestellt war. Ihre Studie zeigte, dass es bei jedem vierten elektrisch betäubten Schwein Probleme gab. Mitarbeiter konnten die Geräte nicht bedienen, Schweine erlitten schmerzhafte Stromstöße und gaben vor Schmerzen Lautäußerungen von sich oder waren fraglich betäubt.

Auch 2016 waren die Missstände - entgegen einer vorherigen Aussage des Verbraucherschutzministeriums - noch nicht behoben worden. Als eine Art Notfallpflaster kündigte Ministerin Ulrike Scharf das Sonderkontrollprojekt Tierschutz an, bei dem 2017 in 30 Schlachtbetrieben das Wohlergehen der Tiere überprüft werden soll. Die Kontrollen sollen dem Ministerium zufolge unangekündigt stattfinden.

Man fordere alle Schlachtbetriebe auf, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Nur fruchtet diese Forderung offenbar nach wie vor nicht flächendeckend. Und das, obwohl kaum ein Bereich in der Lebensmittelbranche so eng überwacht wird wie Schlachtbetriebe. Mindestens ein amtlicher Tierarzt prüft an jedem Arbeitstag vor Ort die Schlachtung der Tiere.

Aus Kreisen behördlicher Tierärzte heißt es, im täglichen Ablauf sei es unmöglich, gleichzeitig die Betäubung und die Anlieferung der Tiere minutiös zu kontrollieren. Auch seien die Bußgelder der Behörden - und damit die Konsequenzen für die Betriebe - oft zu lasch, wenn Verstöße geahndet würden.

In Bayern sind derzeit noch die Städte und Landkreise dafür zuständig, die Schlachtung der Tiere zu überwachen. Eine Aufgabe, die von 2018 an eine überregionale Sonderkontrollbehörde übernehmen soll.

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