Gerichtsurteil:Private Sudbury Schule am Ammersee bleibt geschlossen

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In der privaten Sudbury Schule am Ammersee darf auch weiterhin kein Unterricht stattfinden. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Nach jahrelangem Rechtsstreit beschließt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Aus für die Privatschule. Nun gibt es nur noch eine Möglichkeit für den Trägerverein.

Die private Sudbury Schule am Ammersee bleibt geschlossen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Klage des Trägervereins wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Verein hatte dagegen geklagt, dass die Behörden der "freien und demokratischen" Schule am Ammersee die staatliche Genehmigung nicht verlängerten. Nur zwei Jahre nach dem Start musste die Grund- und Mittelschule 2016 darum schon wieder schließen - zum völligen Unverständnis des Betreibervereins, der dagegen erst vor das Verwaltungsgericht und dann vor den Verwaltungsgerichtshof zog.

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In der mündlichen Verhandlung vor rund zwei Wochen hatte der Schulpädagogik-Professor Thomas Eberle von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sein Gutachten über das Schulkonzept vorgestellt. Das Konzept sieht keinen Lehrplan vor, keine Prüfungen, keine Noten, keine Zeugnisse - und Bewertungen nur auf ausdrücklichen Wunsch. Nach Einschätzung des Gutachters war "nicht zu erwarten", dass die Mehrheit der an der Schule unterrichteten Schülerinnen und Schüler zum Ende der vierten oder neunten Jahrgangsstufe die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.

Die Vorsitzende Richterin ließ schon während der Verhandlung durchblicken, das ganz ähnlich zu sehen und betonte beispielsweise: "Privatschulfreiheit heißt ja nicht absolute Freiheit."

Weil die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde, bleibt dem Trägerverein im Kampf um eine Wiedereröffnung der Schule nun nur noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss. Wie viele Anträge auf Genehmigung einer Privatschule pro Jahr in Bayern genehmigt oder abgelehnt werden, weiß das Kultusministerium nicht, wie ein Sprecher auf Anfrage sagt. Das liege daran, dass unterschiedliche Stellen für die Genehmigung zuständig seien und es keine übergeordnete Statistik dazu gebe.

Im vergangenen Schuljahr gab es nach Ministeriumsangaben in Bayern rund 620 allgemeinbildende Schulen mit rund 145 000 Schülerinnen und Schülern eines privaten Schulträgers, Wirtschaftsschulen eingeschlossen.

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