Wann ist ein Produkt ein echter Bayer? Vielleicht immer dann, wenn nur echte Bayern den Namen des Produkts richtig aussprechen können? Wenn das ein Kriterium für das Bundespatentgericht sein sollte, müsste es den Obazdn klar dem Bairischen zuordnen. Denn am Obazdn scheitern häufig auch langjährige Zuagroaste, so oft sie das Gemisch aus Camembert, Brie, Romadur, Frischkäse, Butter und Gewürzen in ihrer Zeit in Bayern schon gegessen haben. Das leicht gedehnte, aber nicht zu lange, helle "a" in der Mitte ist eine echte Herausforderung und erst recht die Notwendigkeit zur Deklination. "Ich hätte gerne einen Obazda" - ein Zuagroaster wird das zur Bedienung immer wieder sagen ohne das Bewusstsein, etwas Falsches zu tun, während jeder Bayer neben ihm zumindest innerlich zusammenzuckt (siehe Kasten).
Appetitlich garniert mit Zwiebeln und Salzstangen gehört der Obazde zu den beliebtesten Biergartenspezialitäten. Doch ob er auch außerhalb Bayerns so heißen darf, damit müssen sich nun Richter befassen.
(Foto: Marco Einfeldt)Zumindest die Sprache und ihre Tücken sprechen also eindeutig für die Interpretation der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft. Die Molkereienlobby im Freistaat hält nicht nur das Wort, sondern auch das Käsegemisch Obazda selbst für ein "urbayerisches Produkt", wie die Geschäftsführerin der Landesvereinigung, Maria Linderer, sagt.
Folglich möchte sie den Obazdn gerne EU-weit als solches geschützt haben. Schon im Jahr 2006 beantragte sie beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Anerkennung als "geschützte geographische Angabe". Das Patentamt gab statt, allerdings legte ein Molkereibetrieb aus Baden-Württemberg Einspruch ein, weswegen die Sache nun beim Bundespatentgericht zur Entscheidung liegt. Es geht um den Begriff "Obazda", der in der Argumentation des Molkereiverbandes an sich schon bayerisch ist, und zur Sicherheit gleich auch noch um "Bayerischer Obazda".
Es ist ein verzwickter Fall mit einigen juristischen Spitzfindigkeiten, der aber die Antwort auf eine ganz konkrete Frage bringen soll: Muss, was sich Obazda nennen will, in Zukunft zwingend in Bayern hergestellt werden oder dürfen auch Molkereien jenseits des Freistaats in diesem Geschäft mitmischen? Denn das lässt sich über den Titel "geschützte geographische Angabe" erreichen.
Die Nürnberger Bratwurst muss in diesem Sinne zum Beispiel aus Nürnberg stammen. Eine Stufe weiter geht die "geschützte Ursprungsbezeichnung", wie es sie für den Allgäuer Emmentaler gibt. Hier müssen auch sämtliche Rohstoffe aus der namensgebenden Region kommen. So weit wollen die Molkereien in ihrem Schutzbedürfnis aber nicht gehen. Man würde sich ja nur selbst beschränken, wenn man auf Milchlieferungen von Bauern außerhalb Bayerns verzichten würde.
Noch verzwickter wird die Angelegenheit bei einem Blick auf die konkreten Details. Die Firma "Pflaum's feine Frische", die sich gegen den geographischen Schutz wehrt, hat ihren Sitz in Leutkirch im Allgäu - zu ihrem möglichen Unglück dabei in jenem Teil des Allgäus, der ein paar Kilometer nach Baden-Württemberg hineinragt. Außerdem stammt das Unternehmen, das auf Brotaufstriche aller Art spezialisiert ist, ursprünglich aus München - vor acht Jahren ist man umgezogen, im Zuge einer Expansion.