Staatsanwaltschaft:Vorgehen gegen Urteil wegen falscher Maskenatteste

Ein Mann betritt im Landsberger Amtsgericht einen Gerichtssaal. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

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Landsberg am Lech (dpa) - Nach der Verurteilung eines Arztes wegen falscher Maskenatteste zu einer Bewährungsstrafe will die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht akzeptieren. Die Anklagebehörde habe Rechtsmittel eingelegt, berichtete der Sprecher des Amtsgerichtes Landsberg, Thomas Kirschner, am Freitag. Ob auch die Verteidigung Rechtsmittel einlegen wird, war zunächst unklar. Die Berufungsfrist gegen das Urteil war noch nicht abgelaufen.

Dem 60 Jahre alten Arzt wird vorgeworfen, in der Corona-Zeit reihenweise Maskenbefreiungsatteste ausgestellt zu haben, ohne die Patienten untersucht zu haben. Zwei Praxismitarbeiterinnen sollen die von dem im oberbayerischen Kaufering praktizierenden Arzt erstellten Blankobescheinigungen ausgefüllt und an Empfänger in ganz Deutschland weitergeleitet haben. Der Mediziner wurde während der Pandemie aufgrund seiner ablehnenden Haltung zu den staatlichen Vorschriften bundesweit bekannt.

Letztlich wurde er in erster Instanz in Landsberg am Lech wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 112 Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Gefängnisstrafe für den Mann verlangt. Die Ermittler gehen davon aus, dass er in viel größerem Stil Maskenbefreiungen verteilt hat. Die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt mehr als 4000 falschen Bescheinigungen aus, hat aber nur einen Teil davon in der Anklageschrift aufgeführt. Der Verteidiger hatte hingegen einen Freispruch für den Angeklagten verlangt, maximal aber eine zur Bewährung aussetzbare Strafe.

© dpa-infocom, dpa:231201-99-145532/2

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