Zum Ende seiner Urteilsbegründung geht der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher noch einmal auf das Geständnis des Angeklagten ein. Troy B., hieß es in der schriftlichen Erklärung seiner Verteidiger, räume die "unfassbare Tat" ein. "Unfassbar" nennt sie nun auch der Richter, "unfassbar brutal und rücksichtslos, unfassbar kaltblütig". Auch "unfassbar gefühllos" sei es, dass er Eva L. nicht nur das Leben genommen, sondern sie anschließend entsorgt habe "wie einen Sack Abfall", indem er die bewusstlose Frau einen Abhang hinunterstürzte. Und wofür, fragt der Richter, hat B. ein junges, hoffnungsvolles Leben beendet, er spricht von einer "gnadenlosen Vernichtung"? Nur um einen kurzen Moment sexueller Befriedigung zu erleben. "Es ist einfach nicht zu glauben."
Neuschwanstein-Mord:"Der Angeklagte war bereit, über Leichen zu gehen"
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Troy B. muss wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung lebenslang in Haft. Die aufsehenerregende Tat am Rande von Schloss Neuschwanstein nennt der Richter in seiner Urteilsbegründung "unfassbar kaltblütig".
Von Florian Fuchs, Kempten
Mordfall Hanna W.:Staatsanwalt fordert neuneinhalb Jahre Haft, Verteidigung Freispruch
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