Augsburg:Urteil nach tödlichem Raserunfall rechtskräftig

Nach einem tödlichen Unfall muss ein Raser für mehr als sechs Jahre ins Gefängnis. Der 28-Jährige habe einen Antrag auf Revision am Donnerstag zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Augsburg. Damit sei das Urteil mit einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge rechtskräftig. Der 28-Jährige hatte unmittelbar nach dem Urteil am 17. November zunächst auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters gesagt, dass er den Schuldspruch akzeptiere - diese Äußerung nach dem Einschreiten seiner Anwälte aber zurückgezogen und eine Revision offen gelassen. Später reichten die Anwälte einen entsprechenden Antrag beim Landgericht ein. Eine Woche später zogen sie ihn nun wieder zurück.

Der Angeklagte war auf einer Staatsstraße beim nordschwäbischen Monheim mit seinem getunten Wagen rund 200 Kilometer pro Stunde gefahren - etwa doppelt so schnell wie erlaubt. Er verlor nach einer Kuppe die Kontrolle über sein Auto, schleuderte mit dem Wagen auf die Gegenfahrbahn und dort in das Fahrzeug einer 54-Jährigen. Die vierfache Mutter hatte keine Chance und war sofort tot. Der mitangeklagte Beifahrer des 28-Jährigen wurde wegen Beihilfe zur Tat zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

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