Prozess um Schießerei im Zug:Angeklagter ist schuldfähig

  • Der Angeklagte im Prozess um die Schießerei in einem Zug im Allgäu ist als schuldfähig eingestuft worden.
  • Der 45-Jährige habe zwar bei der Tat unter Drogen gestanden, es gebe jedoch keine Aussicht auf einen Therapieerfolg.
  • Der Angeklagte muss sich seit Ende Februar wegen versuchten Mordes an drei Polizisten vor dem Landgericht Kempten verantworten. Bei einer Routinekontrolle einer Polizeistreife im Zug kam es zu einer Schießerei.

Warum der Angeklagte schuldfähig ist

Nach einer dramatischen Schießerei in einem Zug im Allgäu mit drei Schwerverletzten und einem Toten ist der Angeklagte vor dem Landgericht Kempten als schuldfähig eingestuft worden. Der heute 45-Jährige habe zur Tatzeit zwar unter Einfluss von Drogen gestanden, eine tiefgreifende Störung habe aber nicht vorgelegen, sagte ein psychiatrischer Gutachter am Dienstag. Nach Ansicht des Experten besteht bei dem Angeklagten, der bereits viermal im Gefängnis war, keine Aussicht auf einen Therapieerfolg.

Was dem Angeklagten vorgeworfen wird

Der 45-Jährige muss sich seit Ende Februar wegen versuchten Mordes an drei Polizisten verantworten. Vor einem Jahr war in einem mit 300 Fahrgästen besetzten Regionalzug von München nach Oberstdorf eine Routinekontrolle einer Streife der Bundespolizei eskaliert. Der per Haftbefehl gesuchte 20-jährige Begleiter des Angeklagten war beim Sprung aus dem Zug ums Leben gekommen.

Prozess um Schießerei im Zug
:Die Schreckensfahrt des Alex 84148

Mehr als ein Dutzend Schüsse zischten im März des vergangenen Jahres durch den voll besetzten Zug von München nach Kempten. Ein Polizist wurde dreimal getroffen. In Kempten hat nun der Prozess gegen einen 45-Jährigen begonnen. Der schweigt eisern zu den Vorwürfen.

Von Stefan Mayr

Der Angeklagte und zwei Bundespolizisten wurden schwer verletzt. Zu den Vorwürfen hat der Angeklagte im bisherigen Prozessverlauf geschwiegen. Seine Ehefrau, sein Bruder und zwei Schwägerinnen sollten am Dienstag als Zeugen gehört werden, machten jedoch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

© SZ.de/dpa/lime - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: