Prozess in Kaufbeuren:Bayerns Schlösser und ihre schwarzen Kassen

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Auf Neuschwanstein sollen Führungen an den offiziellen Stellen vorbei bezahlt worden sein. (Foto: dpa)

Peinliche Geschichte oder Skandal? Die Affäre um Betrug und Untreue auf Schloss Neuschwanstein weitet sich aus. Nun müssen sich zwei Beamte vor Gericht verantworten. In der Würzburger Residenz gab es ein ähnliches System.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Wenn das Amtsgericht Kaufbeuren von diesem Dienstag an die Betrugs- und Untreue-Affäre um Schloss Neuschwanstein aufarbeitet, sitzen zwei suspendierte Beamte im Alter von 42 und 66 Jahren auf der Anklagebank. Allerdings könnte sich die peinliche Geschichte um schwarze Kassen schnell zu einem Skandal auswachsen, in den auch andere staatliche Liegenschaften und damit auch die Bayerische Schlösserverwaltung hineingezogen werden.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung gab es auch in der Würzburger Residenz jahrelang Sonderführungen, bei denen das Personal Bargeld kassierte. Exakt solche Zahlungen wertet die Staatsanwaltschaft Kempten als Betrug und Untreue. Zudem legen interne Unterlagen nahe, dass die Schlösserverwaltung von dieser Barentlohnung wusste und diese auch tolerierte.

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"Ich sehe die Angeklagten als Bauernopfer, die Verantwortlichen sind woanders zu suchen als in Neuschwanstein", sagt Rechtsanwältin Ricarda Lang, die einen der zwei ehemaligen Schlossverwalter verteidigt. Sie betont: "Mein Mandant hat sich persönlich nicht bereichert, sondern nur ein bestehendes System übernommen." Dieses System funktionierte so: Im Märchenschloss gab es jahrelang abendliche Sonderführungen außerhalb der normalen Betriebszeiten. Für diese musste jeder Teilnehmer 20 Euro bezahlen. Egal, wie groß die Gruppe war, behielt jeder Führer 20 Euro in bar ein - als eine Art inoffizieller Nacht-Zuschlag, der an Schlösserverwaltung und am Fiskus vorbei kassiert wurde. Diese Praxis bewertete das Amtsgericht Kaufbeuren als Betrug und Untreue und erließ deshalb Strafanträge, die Bewährungsstrafen von acht und elf Monaten sowie eine Wiedergutmachung des Schadens vorsahen. Weil beide Schlossverwalter gegen die Strafanträge Widerspruch einlegten, kommt es nun zum Prozess.

Was wusste die Schlösserverwaltung?

Im Laufe der zwei Verhandlungstage wird das Gericht nun auch die brisante Frage klären müssen, ob die Schlösserverwaltung von den Barzahlungen an die Schlossführer wusste oder nicht. Anwältin Ricarda Lang ist davon jedenfalls überzeugt. Sollten ihre Vorwürfe zutreffen, dann hätte sich eine Behörde, die dem Finanzministerium unterstellt ist, des Betrugs und der Untreue mitschuldig gemacht - und womöglich sogar der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. "Das Einbehalten der 20 Euro durch die Schlossführer wurde von der Zahlstelle dokumentiert", sagt Lang, "also hätte die Schlösserverwaltung spätestens seit der Rechnungsprüfung im Jahr 2000 Bescheid wissen müssen." Die Behörde habe diese Praxis aber nie beanstandet. Nach Langs Angaben werden im Prozess mehrere Beamte der Schlösserverwaltung als Zeugen bestätigen, dass ihre Behörde von den Barzahlungen wusste und nichts dagegen unternahm.

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Neuschwanstein steht bereits seit 2012 wegen mehrerer Querelen in den Schlagzeilen. Es gab Streitereien um einen Amtsleiter, der 2012 krankgeschrieben wurde, und um selbst verschuldete Schäden an der historischen Bausubstanz. Der SZ liegt ein interner Aktenvermerk vor, aus dem hervorgeht, dass die Barzahlungen an Schlossführer mehrmals in internen Tagungen der Schlösserverwaltung angesprochen wurden. Und dass weite Kreise der Behörde wissen, dass auch in der Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg ein derartiges Entlohnungsmodell umgesetzt wurde.

Nach SZ-Informationen kassierte das Personal in Würzburg sogar noch viel mehr Geld als die Kollegen in Neuschwanstein: Im Schloss gab es 20 bis 25 Euro pro Führung, in der Residenz satte 60 Euro. Die Schlösserverwaltung zeigt sich auf Anfrage unwissend: "Die Hauptverwaltung hat keine Kenntnis über mit Neuschwanstein vergleichbaren Konstellationen in Würzburg." Sie kündigt aber an: "Wir werden das nochmals gesondert prüfen.

Personalkosten sind gesondert zu zahlen

Kurios wirkt auch ein Schreiben der Schlösserverwaltung an ein Filmteam, das 2008 Aufnahmen von fünf bayerischen Schlössern machen wollte. In der "Dreherlaubnis" teilt die Behörde mit, dass die "anfallenden Personalkosten jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden". Nur bei den Innenaufnahmen in Neuschwanstein "ist die Aufsicht mit 30 Euro in bar vor Ort gegen Quittung zu bezahlen". Anwältin Lang wertet diese Anweisung so: "Für diese Extrabezahlung gibt es meiner Meinung nach kein Argument, außer, dass die Führer das Geld behalten können." Die Schlösserverwaltung äußert sich nur allgemein: "In Neuschwanstein wurden die vorhandenen Missstände abgestellt. Konsequenzen aus vergangenem Fehlverhalten werden im Strafprozess abschließend geklärt."

Den Schaden in Neuschwanstein beziffert das Gericht auf 4825 Euro. Es hat dabei aber nur die Jahre 2007 bis 2010 berücksichtigt. Die Barzahlungen in Würzburg wurden nach Angaben von Ricarda Lang sogar bis 2012 fortgesetzt. Sollte das zutreffen, wirft dies nicht nur die Frage nach der Höhe des Gesamtschadens auf - sondern auch nach der Verantwortlichkeit von Markus Söder (CSU), der seit 2011 als Finanzminister für die Schlösserverwaltung zuständig ist.

© SZ vom 08.07.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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