Verwaltungsgerichtshof:Klagen gegen Frankenschnellweg abgelehnt

Lesezeit: 3 min

Als Frankenschnellweg wird der fränkische Teil der Autobahn 73 zwischen Feucht und Suhl in Thüringen bezeichnet. In Nürnberg endet die Autobahn, und der Verkehr muss durch das Stadtgebiet mehrere mit Ampeln geregelte Kreuzungen passieren, was oft zu langen Staus führt. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Über den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg wird seit vielen Jahren gestritten. Nun sind zwei Klagen gegen das Verkehrsprojekt gescheitert.

Es ist ein weiteres Kapitel im jahrelangen Streit über den Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat zwei Klagen gegen das Verkehrsprojekt abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen; es ist aber Beschwerde gegen die Nichtzulassung zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Das Gericht machte zunächst nur die Entscheidung bekannt, die Urteilsgründe sollen den Beteiligten in den kommenden Wochen zugestellt werden.

Der Bund Naturschutz (BN) und ein Anwohner wollten mit ihren Klagen den kreuzungsfreien Ausbau des staugeplagten innerstädtischen Verlaufs der Autobahn 73 in Nürnberg verhindern. Der Streckenabschnitt ist regelmäßig überlastet und zudem sanierungsbedürftig. Die Klagen richteten sich konkret gegen den Planfeststellungsbeschluss des Freistaats. Die Kläger hatten unter anderem bemängelt, ein Ausbau würde noch mehr Autos auf die Nürnberger Straßen locken und die zeitweise zu hohen Stickoxidwerte der Luft in der Stadt weiter verschlechtern.

Zudem kritisierte der BN die seiner Ansicht nach zu hohen Kosten für eine Umsetzung. Die Stadt veranschlagte zuletzt offiziell rund 700 Millionen Euro für das Projekt, viele rechnen aber bereits mit Kosten von bis zu einer Milliarde. Ein Teil des Frankenschnellwegs soll um eine Fahrbahn erweitert werden. Zudem sollen Lärmschutzwände gebaut und der Verkehr in einen rund zwei Kilometer langen Tunnel verlegt werden. Die Stadt wirbt damit, der Ausbau bringe weniger Stau und mehr Grün.

Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König (CSU) teilte zur VGH-Entscheidung mit: "Justitia hat uns recht gegeben. Doch durch die langwierigen Klagen des Bund Naturschutz (BN) und weiterer Gegner des Verkehrsprojekts hat sich die notwendige Modernisierung des Frankenschnellwegs nicht nur zeitlich um sehr viele Jahre verzögert." Die rechtliche Blockade des Ausbaus habe auch dafür gesorgt, dass sich die zu erwartenden Kosten für das Projekt schon jetzt mehr als verdoppelt hätten, sagte König. Der BN und seine Mitstreiter hätten das Projekt bewusst ausgebremst.

Die Stadt rechnet zudem damit, dass die Kläger Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen werden. Er empfehle, nun innezuhalten und die Situation noch einmal genau zu bewerten, sagte König. So sollen Ansätze geprüft werden, um schneller, günstiger und zeitgemäßer zu einer Lösung zu kommen. Die Stadt will dazu mit dem Freistaat zur Finanzierung und mit den Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Grünen das Gespräch suchen, kündigte König an.

Der BN ist von dem Urteil mehr als enttäuscht

Der BN bezeichnete die Abweisung der Klagen als einen Rückschlag für Klimaschutz und Verkehrswende. Dass der VGH die Planung genehmige, sei bitter, teilte der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner mit. Er appelliere eindringlich an Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und die Nürnberger Stadtpolitik, sich von "dieser Dinosaurierplanung" zu verabschieden. Der Nürnberger BN-Kreisgruppenvorsitzende Klaus-Peter Murawski kündigte an, man werde die schriftliche Begründung abwarten und dann entscheiden, ob der BN das Bundesverwaltungsgericht anrufe. Murawski hatte vor der Entscheidung des Gerichts angekündigt, man werde sämtliche juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Man habe nun erlebt, teilte Murawski am Dienstag mit, "dass die Kräfte, die immer so weiter machen wollen wie bisher, die Oberhand behalten haben".

Der VGH hatte sich mit der Berufung der beiden Klagen beschäftigt. Bereits 2013 hatte das Verwaltungsgericht in Ansbach die Klagen abgewiesen. Zwischenzeitlich ruhte das Verfahren, da sich Stadt und Kläger um einen Vergleich bemühten. Da dies aber letztlich scheiterte, landete das Verfahren beim VGH. In den Vorjahren hatte es bereits andere Klagen gegen den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs gegeben.

Sollte das VGH-Urteil Rechtskraft erlangen, so ist freilich trotzdem nicht gesagt, ob der Straßenausbau tatsächlich so wie bisher geplant umgesetzt wird. Das lässt sich der Stellungnahme von OB König entnehmen, man werde jetzt mit dem Freistaat das Gespräch über "Alternativen bei der Finanzierung" suchen; ebenso seiner Ankündigung, die drei großen Nürnberger Stadtratsfraktionen CSU, SPD und Grüne sollten nicht zuletzt angesichts des neuen Kostenrahmens "über neue Lösungen" sprechen.

Die CSU befürwortet das Projekt bislang, die Grünen lehnen es ab. Die SPD ist gespalten. Der für den Frankenschnellweg federführend zuständige Bürgermeister Christian Vogel ist SPD-Mann, er gilt wie viele ältere Sozialdemokraten als Befürworter des Projekts. Die Parteijugend sieht das mehrheitlich anders. Im Vorfeld des VGH-Urteils hatte der Vorsitzende der Nürnberger Jusos, Anil Altun, erklärt, angesichts der in den letzten Jahren gesunkenen Verkehrsmengen und explodierender Kosten sei der kreuzungsfreie Ausbau "weder verkehrspolitisch noch wirtschaftlich sinnvoll". Der Stadtrat habe sich längst dem Ausbau von Bus, Bahn und Radverkehr verpflichtet, dem würde ein Festhalten an den Tunnelplänen laut Altun zuwiderlaufen.

© SZ/DPA/prz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinungAus der Landespolitik
:Die Wegducker aus Franken

Egal, ob Frankenschnellweg, ICE-Instandhaltungswerk oder Stadt-Umland-Bahn: In der Metropolregion Nürnberg herrscht bei notwendigen Verkehrsprojekten eine fatale Betulichkeit.

Kolumne von Uwe Ritzer

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: