Die bayerischen Grünen planen ein Volksbegehren gegen den Flächenfraß. Ziel ist ein Landesgesetz, das den Flächenverbrauch auf maximal 4,7 Hektar am Tag begrenzt. Derzeit beträgt er 13,1 Hektar am Tag. "Alle bisherigen Aktionen der Staatsregierung zum Flächensparen sind gescheitert - ob es das Bündnis für Flächensparen ist oder die Nachhaltigkeitsstrategie", sagt der Grünen-Fraktionschef im Landtag, Ludwig Hartmann.
"Bayern braucht verbindliche Grenzen für den Flächenfraß. Deshalb starten wir unser Volksbegehren für ein Flächenspar-Gesetz." Der Name des Volksbegehrens lautet: "Heimat schützen - Betonflut eindämmen".
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Schuld daran ist die Staatsregierung, sagen Umweltverbände. In der CSU gibt ihnen so mancher recht - allerdings nur anonym.
Der Flächenfraß ist eines der drängendsten Umweltprobleme in Bayern. Jedes Jahr verschwindet ungefähr die Fläche des Ammersees unter Beton oder Asphalt. Der Verlust an vormals freier Landschaft in den vergangenen 20 Jahren entspricht Hartmann zufolge dem Wiesen- und Ackerland von 8200 Bauernhöfen. "Mit den Naturlandschaften verschwinden die Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten", sagt der Fraktionschef. "Auch die Bauern leiden. Wo sie früher Getreide angebaut oder ihre Kühe haben grasen lassen, stehen heute Gewerbegebiete."
Der Flächenfraß erhöht sogar das Hochwasserrisiko. Denn auf betonierten Flächen können Niederschläge nicht versickern, wie erst unlängst wieder Experten des Landesamts für Umwelt betont haben. Außerdem hat der Flächenfraß gravierende soziale Folgen. Die vielen neuen Einkaufszentren an den Ortsrändern lassen die Dorfzentren veröden. Wer auf dem Land kein Auto hat, bekommt zunehmend Probleme mit dem Einkaufen.
Nach den Vorstellungen der Grünen soll das Flächenspar-Gesetz 2020 in Kraft treten. Das Limit von 4,7 Hektar am Tag stammt aus der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Sie hat sich darin zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch bundesweit auf 30 Hektar am Tag zu begrenzen. Der bayerische Anteil daran sind jene 4,7 Hektar am Tag, welche die Grünen als gesetzliche Grenze festlegen wollen. "Das ist ausgewogen", sagt Hartmann. "Der Flächenfraß wird drastisch reduziert, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden völlig abzuwürgen."